Sport
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Die Sportplakette des Ministeriums für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport
Gemäß den Verleihungsrichtlinien wird die Sportplakette in jedem Jahr höchstens an zehn Personen verliehen. Antragsberechtigt sind unter anderem der Landessportverband für das Saarland, die saarländischen Sportverbände, die Landkreise beziehungsweise der Regionalverband Saarbrücken sowie die Städte und Gemeinden des Saarlandes. Die Vorschläge mit ausführlicher Begründung gemäß Musterformblatt sind grundsätzlich bis zum 1. Juli des jeweiligen Jahres der Auswahlkommission "Sportplakette" beim Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport einzureichen.
Eine Vorlage für einen entsprechenden Antrag finden Sie in unserem Download. |


