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Polizei
 

Waffen und Munition sicher aufbewahren

Opfer von Waffendieben sind zu 75 Prozent private Waffenbesitzer! Sind Ihre Schusswaffen sicher aufbewahrt?

Von Schusswaffen können große Gefahren ausgehen. Deshalb verpflichtet der Gesetzgeber Waffenbesitzer in § 42 des Waffengesetzes, Vorkehrungen zum Schutz gegen Diebstahl und Verlust zu treffen. Eine sichere Aufbewahrung von Waffen liegt in Ihrem eigenen Interesse. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, so kann dies Ihre persönliche Zuverlässigkeit in Frage stellen und unter Umständen zu einem Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse fuhren.
Schusswaffen üben auf viele Bürger eine große Anziehunskraft aus.
Verhaltenstipps

Ob zu Hause oder unterwegs: Schusswaffen und Munition dürfen grundsätzlich niemals unbeaufsichtigt und ungeschützt sein. Denken Sie daran: 

  • Waffen und Munition getrennt aufbewahren
  • keine Zugriffsmöglichkeit für Unbefugte
  • keine Informationen über Aufbewahrungsort und Sicherungsmaßnahmen an Außenstehende

 

Grundsicherung

Der Begriff Grundsicherung umfasst die üblichen sicherungstechnischen Maßnahmen, die den polizeilichen Erfahrungen und dem jeweiligen Stand der Sicherungstechnik entsprechen und von den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen für Wohnbereiche empfohlen werden. Vorrang haben hierbei mechanische, bautechnische Maßnahmen, die unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten realisiert werden sollten. Die nachfolgenden Sicherungsbeispiele sind als Anregung zu verstehen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.


Sicherung von Außentüren

Sicherung von Außentüren

Darauf sollten Sie achten!
  • druckfest hinterfütterte Zarge
  • verwindungssteifes, geschlossenes Türblatt
  • besondere Sicherungsmaßnahmen für verglaste beziehungsweise teilverglaste Türen, zum Beispiel engmaschiges, von außen nicht abschraubbares Metallgitter
  • zusätzliche Sperreinrichtungen bei geringer Festigkeit der Bänder (sogenannte Hintergreifer)
  • im Mauerwerk verankertes Schließblech
  • zweitouriges Einsteckschloss mit einem nach den VdS-Richtlinien geprüften Schließzylinder beziehungsweise gleichwertiges Zuhaltungsschloss mit gesichertem Wechsel
  • Sicherheitstürschild, das mit dem Schließzylinder außen bündig abschließt
  • Kastenriegelschloss mit Sperrbügel
  • Verschlusseinrichtung mit Mehrfachverriegelung
  • Querriegelschloss
  • Schubriegel, Vorlegestangen
  • Weitwinkelspion (175 Grad Blickwinkel).

Bei Einbau eines nach DIN 18103 geprüften Türelements sind die wesentlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Die besonderen Sicherungsmaßnahmen sind den örtlichen und individuellen Gegebenheiten sowie der Art der jeweiligen Außentür anzupassen.


Sicherung von Fenstern

Sicherung von Fenstern

Was ist wichtig bei der Sicherung von Fenstern und Fenstertüren?
  • abschließbare Fenstergriffe, Drehsperren, Zusatzschlösser
  • Rollläden mit Aufschubsperren
  • Fensterläden mit Verschlusseinrichtungen, Vergitterungen
  • bei Kellerfenstern/Lichtschächten
    • Vorhangschlösser
    • stabile, engmaschige, festverankerte Gitterroste zur Abdeckung der Lichtschächte
    • fugenarmierte Glassteine anstelle des Kellerfensters
  • bei Dachfenstern/Dachluken
    • durchbruchhemmender Verglasungswerkstoff
    • Vergitterungen

Bei Einbau einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren gemäß der Vornorm DIN 18054 sind die Sicherheitsanforderungen als erfüllt anzusehen.


Aufbewahrung von Waffen

Aufbewahrung von Waffen


Denken Sie daran!

  • Ohne sichere Aufbewahrung der Schlüssel nützen die besten Waffenschränke und Waffenräume nichts.
  • Im Einzelfall empfiehlt sich eine individuelle objektbezogene Beratung durch die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Landeskriminalamtes.
  • Die Installation einer Einbruchmeldeanlage kann sowohl für die Ergänzung des Grundschutzes als auch für die Überwachung der Einzelbehältnisse beziehungsweise des Waffenraumes erforderlich sein.
  • Eine Liste über Fachfirmen, die in der Lage sind, Einbruchmeldeanlagen fachgerecht zu installieren, finden Sie unter http://www.saarland.de/7367.htm
  • Eine Einbruchmeldeanlage ist kein Ersatz für mechanische und bauliche Sicherungseinrichtungen.
  • Schusswaffen dürfen in nicht ständig bewohnten Objekten nur aufbewahrt werden, wenn weitergehende Sicherungsvorkehrungen getroffen sind, die eine sichere Aufbewahrung gewährleisten.

Waffentransport im Auto

Waffentransport im Auto

Besonderer Sorgfalt bedarf es beim Transport von Schusswaffen in Autos.
Folgende Grundsätze müssen gelten:

  • Kein Zurücklassen von Schusswaffen in einem öffentlich abgestellten, nicht beaufsichtigten Kraftfahrzeug.
  • Während des Transportes sollten Sie Waffen und Munition im Auto getrennt und für Dritte nicht erkennbar aufbewahren.
  • Die Gefahr von Waffendiebstählen aus Ihrem Kraftfahrzeug wird wesentlich gemindert, wenn Sie sich einen speziellen Sicherheitsbehälter (Gewehrkoffer) in den Kofferraum Ihres Autos einbauen lassen.

Kontakt

Landespolizeipräsidium LPP 2 -Landeskriminalamt-
Dezernat LPP 246 Kriminalprävention und Opferschutz
Graf-Johann-Straße 25-29
66121 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 962-3535
Telefax
(0681) 962-3765