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Überfall- und Einbruchmeldeanlagen
Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA), allgemein als "Alarmanlagen" bezeichnet, sind als ergänzende Maßnahmen empfehlenswert. Letztendlich können jedoch nur mechanisch/bauliche Sicherungseinrichtungen Einbrechern einen Widerstand entgegensetzen. Die Planung und Installation einer ÜMA/EMA sollte daher möglichst so erfolgen, dass bei einem Einbruchversuch die Alarmauslösung bereits erfolgt, bevor ein Einbrecher die Sicherungseinrichtungen überwunden hat.
Aufgabe einer Einbruchmeldeanlage ist es, so früh wie möglich einen Einbruch zu erkennen und Alarm auszulösen. Je nach Art und Umfang kann sie
Eine aus polizeilicher Sicht geeignete Einbruchmeldeanlage sollte grundsätzlich auch die Möglichkeit bieten, einen Überfallalarm zum Beispiel durch Betätigung eines Überfalltasters auszulösen. Voraussetzung für die Installation einer Einbruchmeldeanlage sollte grundsätzlich eine Besichtigung des zu überwachenden Objektes durch ein qualifiziertes Errichterunternehmen und ein schriftliches, detailliertes Angebot sein, aus dem eindeutig Art und Umfang
Nur wenn diese Angaben vorliegen, haben Sie und gegebenenfalls damit beauftragte Fachleute die Möglichkeit, sowohl vorab als auch im Nachhinein zu überprüfen, ob die angebotene Einbruchmeldeanlage die ihr zugedachte Aufgabe erfüllen kann beziehungsweise bestimmungsgemäß funktioniert. Vorstehende Grundsätze gelten auch für Überfallmeldeanlagen.
Machen Sie die Auftragsvergabe zum Einbau einer ÜMA/EMA unbedingt von einer schriftlichen Erklärung des Errichterunternehmens abhängig, in der dieses bestätigt, dass
Zur Wahrung späterer Rechtsansprüche seitens des Betreibers sind derartige Angaben und gegenbenenfalls weitere Vereinbarungen schriftlich niederzulegen. Neben verkabelten Anlagen werden auch verdrahtungsarme/verdrahtungsfreie ÜMA/EMA (zum Beispiel mit Funkübertragung) angeboten. Auch für diese gelten die vorstehend aufgeführten Grundsätze. Versicherungsauflagen: Erfolgt die Installation der EMA zur Erfüllung von Auflagen Ihrer Versicherung, so sind die Richtlinien des Verbandes der Schadenversicherer einzuhalten, um den erforderlichen Versicherungsschutz zu erhalten. Worauf Sie vor Anschaffung Ihrer ÜMA/EMA achten sollten:
Und denken Sie bitte immer daran: Bei häufigen Falschalarmen verliert die ÜMA/EMA ihre "Glaubwürdigkeit". Dies hat letztendlich zur Folge, daß im Ernstfall keine Hilfe geleistet oder herbeigeführt wird beziehungsweise dies nicht mit der erforderlichen Dringlichkeit geschieht. Eine derartige Anlage erfüllt ihren Zweck nicht, sondern verursacht möglicherweise Ärger und Kosten. Nach der Saarländischen Gebührenordnung sind die Einsätze der Polizei bei Falschalarmen gebührenpflichtig. (63,- bis 246,- Euro). |
KontaktLandespolizeipräsidium LPP 2 -Landeskriminalamt-
Dezernat LPP 246 Kriminalprävention und Opferschutz
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