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Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten
Das am 10. Februar 2010 verabschiedete neue Nichtraucherschutzgesetz für das Saarland sieht ein generelles Rauchverbot in Gaststätten vor.
Von diesem generellen Rauchverbot gibt es jedoch für eine Übergangszeit eine Ausnahme. Danach ist bis zum 1. Dezember 2011 das Rauchen in Gaststätten erlaubt, wenn 1.) 1. abgeschlossene und belüftete Nebenräume eingerichtet wurden, die baulich so wirksam abgetrennt sind, dass davon keine Gesundheitsgefahren für Dritte, insbesondere die Gaststättenbesucher/innen in den Nichtraucherräumen ausgehen; |
KontaktMinisterium für Umwelt, Energie und Verkehr
Marianne Dubitzky Referat C/3
Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr
Andreas Laubenthal Referat C/3
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