Immissionsschutz
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Nachweis durch FormblattsystemDass die Arbeiten fristgerecht von einem dazu berechtigten Schornsteinfeger durchgeführt wurden wird über ein Formblattsystem kontrolliert. Hierfür stehen den Eigentümern Formblätter zur Verfügung. Der Eigentümer ist verpflichtet, für die fristgerechte Rücksendung des von dem Schornsteinfeger ausgefüllten Formblatts an den Bezirksinhaber zu sorgen. Die Frist ist im Bescheid angegeben. Die Formblätter sind von der Person, die die Arbeiten durchgeführt hat, wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Beizufügen sind ggf. erforderliche Bescheinigungen für Abgaswegeüberprüfung und Messungen. Für die Übermittlung der ausgefüllten Formblätter an den Bezirksschornsteinfegermeister sind die Eigentümer verantwortlich. Der ausführende Schornsteinfeger kann aber auch diese Arbeit übernehmen; elektronische Übermittlung ist möglich.
(Formblätter können in der Bundeskehrordnung eingesehen werden) |


