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Arbeitsgruppe „Jagdgesetz“ hat Tätigkeit aufgenommen
„Das saarländische Jagdgesetz wird mit Blick auf die Föderalismusreform, die dadurch gestärkte Kompetenz des Landes und vor dem Hintergrund neuer wild-biologischer Erkenntnisse novelliert. Das Jagdrecht wird konsequent an dem vernünftigen Grund zur Erlegung der jagdbaren Tiere ausgerichtet, um die Jagd in einer sich verändernden Gesellschaft wieder akzeptabel zu machen. Gleichzeitig wollen wir die Eigenverantwortung der Jagdausübungsberechtigten fördern“, so der Prolog der im Koalitionsvertrag vereinbarten Grundzüge zur Änderung des Jagdgesetzes.
Von der Jagd sind viele saarländische Vereine und Verbände betroffen. Deshalb ist es das Ziel der Landesregierung, die beabsichtigten jagdrechtlichen Änderungen möglichst breit zu diskutieren. Ministerin Simone Peter lud insgesamt 34 saarländische Vereine und Verbände ins Dienstgebäude des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr ein, um die Ziele des Koalitionsvertrages vorzustellen und um den anwesenden Gästen die Möglichkeit zu geben, sich grundsätzlich zur beabsichtigten Änderung des Jagdgesetzes zu äußern. Auch wurde das weitere Verfahren im Zusammenhang mit der Änderung des Jagdgesetzes vorgestellt. Die anwesenden Vereinsvertreter wurden gebeten, bis Ende Februar Ihre Stellungnahmen zu den beabsichtigten Änderungen im Jagdgesetz abzugeben. Danach werden die Stellungnahmen erneut der großen Runde vorgestellt, bevor ein Referentenentwurf erarbeitet wird. Ministerin Peter freute sich über das einmütige Signal aller Verbände, sich konstruktiv in den Reformprozess einbringen zu wollen. |
