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Statistik
 

Zensus 2011 - Wissen, was morgen zählt!

Fast ein viertel Jahrhundert nach der letzten Volkszählung im Jahr 1987 erfolgt in Deutschland im Rahmen der europaweiten Zensusrunde 2011 wieder eine umfassende Erhebung von Bevölkerungs- und Wohnungsdaten. Die Erhebung, an der sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligen, wird auf der Grundlage der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen durchgeführt.
Der Zensus 2011: Auch wichtig für unsere Kinder
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Der Zensus 2011
Die Europäische Union hat für 2011 eine gemeinschaftsweite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung – den Zensus 2011 – angeordnet. Auch die Bundesrepublik Deutschland wird sich an diesem Zensus beteiligen, denn die aktuellen Bevölkerungs- und Wohnungszahlen basieren auf zunehmend unsicheren Fortschreibungswerten, die von den Zählungen der Jahre 1987 im früheren Bundesgebiet und 1981 in der ehemaligen DDR stammen. Das entsprechende Zensusgesetz ist in Deutschland am 16. Juli 2009 in Kraft getreten.

Das Modell des registergestützten Zensus
Mit dem Zensus 2011 wird in Deutschland ein neues Verfahren eingeführt, der registergestützte Zensus. Hierbei werden hauptsächlich vorhandene Verwaltungsregister – vor allem Einwohnermelderegister und Register der Bundesagentur für Arbeit – genutzt. Ergänzt wird die Auswertung der Verwaltungsregister durch eine Stichprobe bei etwa 10 Prozent der Bevölkerung, mit der Über- oder Untererfassungen der Melderegister statistisch korrigiert werden. Anders als bei traditionellen Volkszählungen werden zusätzliche Merkmale, die nicht in Registern enthalten sind, wie Bildung und Ausbildung, nicht bei der gesamten Bevölkerung, sondern ebenfalls im Rahmen der Stichprobe erhoben. Die wichtigsten Erhebungsmerkmale der Haushaltsbefragung im Überblick: 
  • Wohnstatus
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • Monat und Jahr der Geburt
  • Familienstand
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Zahl der Personen im Haushalt
  • Erwerbsbeteiligung
  • Ausgeübter Beruf
  • Höchster allgemeiner Schulabschluss
  • Höchster beruflicher Bildungsabschluss
  • Aktueller Schulbesuch
  • Migrationshintergrund
  • Rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft

Darüber hinaus werden beim Zensus 2011 auch Angaben über alle Bewohner von sogenannten Gemeinschaftsunterkünften, Anstalten und Wohnheimen erhoben, die sogenannte Befragung in Sonderbereichen.
Ein Sonderbereich liegt immer dann vor, wenn bei einer Anschrift besondere Wohnsituationen anzutreffen sind. Innerhalb dieser Bereiche können aus methodischen oder gesetzlichen Gründen Erhebungen nicht mit dem Zensus-Standardverfahren durchgeführt werden. Im Zensusgesetz wird zwischen sensiblen und nicht-sensiblen Sonderbereichen unterschieden. Um einen sensiblen Bereich handelt es sich immer dann, wenn für die Bewohner die Zugehörigkeit zur Einrichtung die Gefahr einer sozialen Benachteiligung darstellt oder Bewohner nicht auskunftsfähig sind, wie z.B. Justizvollzugsanstalten, Krankenhäuser, Behindertenwohnheime, Erziehungsheime. Zu den nicht-sensiblen Sonderbereichen gehören Studentenwohnheime, Schwesternwohnheime, Internate, Klöster etc. Die vollständige Befragung in Sonderbereichen ist notwendig, weil bei Testuntersuchungen im Jahr 2001 festgestellt wurde, dass Sonderbereiche, wie Studentenwohnheime, eine außergewöhnlich hohe Registerfehlerrate aufweisen. Damit durch Sonderbereiche keine Verzerrung im Zensusergebnis verursacht wird und im Ergebnis verlässliche Zensusdaten vorliegen, müssen Anschriften mit Sonderbereichen demnach vollständig erhoben werden.

Ergänzend werden Informationen über Gebäude und Wohnungen, über die es keine flächendeckenden Verwaltungsdaten gibt, postalisch bei den Gebäude- und Wohnungseigentümern erfragt. Die erhobenen Merkmale im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung entsprechen dem Pflichtprogramm der EU gemäß EU-Zensusverordnung und umfassen bei den Gebäuden
die

  • Art des Gebäudes,
  • die Zahl der Wohnungen,
  • den Gebäudetyp,
  • die Eigentumsverhältnisse,
  • das Baujahr und
  • die Heizungsart.

Für jede Wohnung werden folgende Merkmale erfragt:

  • die Art der Wohnungsnutzung,
  • die Fläche,
  • die Zahl der Räume,
  • die Ausstattung (WC, Badewanne, Dusche),
  • die Anzahl der Bewohner und
  • die Eigentumsverhältnisse.

Der Zensus 2011 wird also als Kombination aus der Auswertung von vorhandenen Verwaltungsregistern  und primärstatistischen Erhebungen durchgeführt. Ein weiterer Unterschied zu vorangegangenen Zensusbefragungen ist die Einschränkung auf solche Erhebungsmerkmale, die zwingend seitens der EU vorgegeben wurden.

Die vollständigen Merkmalskataloge sind im Zensusgesetz 2011 nachzulesen. Die Musterfragebogen aller Erhebungen sind unten angehängt.


Gewährleistung des Datenschutzes
Wie bei jeder anderen amtlichen Statistik werden die Statistischen Ämter auch beim Zensus 2011 zu jeder Zeit sicherstellen, dass das Statistikgeheimnis und der Datenschutz strikt eingehalten werden. Es werden insbesondere keine Einzeldaten zu Bürgerinnen und Bürgern an andere staatliche Behörden weitergegeben.

Der Nutzen des Zensus 2011
Zensusergebnisse liefern Informationen über die demografische und soziökonomische Struktur der Bevölkerung, der Erwerbstätigen, der Haushalte, und der Familien. Darüber hinaus liefern die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung, die ein Teil des Zensus ist, Angaben über die Wohnsituation der Bevölkerung sowie generelle Bestandsdaten zu Gebäuden und Wohnungen.

Der Nutzen der Zensusergebnisse ist daher sehr groß, denn die Bevölkerungs- und Wohnungsdaten bilden eine wesentliche Grundlage für eine Vielzahl an politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen. Die Zensusdaten sind beispielsweise in folgenden Bereichen notwendig:

  • Kommunale Infrastruktur (Planung von Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Seniorenheimen),
  • Bemessungsgrundlage für den Finanzausgleich zwischen den Ländern sowie den Landkreisen und deren Gemeinden,
  • Verteilung von EU-Fördermitteln,
  • Einteilung von Wahlkreisen,
  • Berechnung der Zahl der Länderstimmen im Bundesrat,
  • Feststellung der Anzahl der Sitze eines Mitgliedstaates im Europäischen Parlament,
  • Erneuerung der Basis der Bevölkerungs- und Wohnungsfortschreibungen,
  • Erstellung einer verlässlichen Basis für Untersuchungen zur künftigen Altersstruktur und anderen Aspekten des demografischen Wandels,
  • und demnach für die Stadtentwicklung,
  • für wohnpolitische Entscheidungen auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene und
  • als aktuelle Planungsgrundlage für Verbände und Unternehmen der Wohungswirtschaft.

Kontakt

Statistisches Amt Saarland
Zensus 2011
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E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 501 2011