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Energie
 

Förderung "Klima Plus Saar"

Das Land fördert Vorhaben zur Energieeinsparung, zur rationellen Energienutzung und zur Marktdurchdringung mit erneuerbaren Energien.
Förderprogramm "Klima Plus Saar"
Förderprogramm "Klima Plus Saar"
Durch Klimaveränderungen entstehen global und regional große Schäden für Mensch und Natur. Für das Saarland haben Experten bis 2050 eine Klima-Last von 20 Milliarden Euro ermittelt. Hauptursache ist der CO2-Anstieg in der Atmosphäre. Die globale Klimaschutz-Strategie heißt Minderung des CO2-Ausstoßes, in den EU-Staaten um 40 % bis 2020 (gegenüber 1990), im Saarland um 80 % bis 2050. CO2-Minderung wird durch kohlenstoffarme Technologien erreicht, hauptsächlich durch den Einsatz erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz in allen Wirtschafts- und Lebensbereichen.

Klimaschutz ist das Leitmotiv in allen relevanten Handlungsfeldern des MUEV: in der Energiepolitik, Verkehr, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bauen und Wohnen. Die Landesregierung betreibt dazu eine systematische Landesentwicklungsplanung, orientiert die Ordnungspolitik am Klimaschutz, unterstützt den Technologietransfer in der Wirtschaft, motiviert Privathaushalte, Kommunen und Unternehmen durch ihre öffentliche Vorbildfunktion und koordiniert die Informations- und Beratungsangebote. Vor allem wird die Förderpolitik an mehr Klimaschutzeffizienz ausgerichtet.

Folgende Maßnahmen werden im werden durch das Förderprogramm Klima Plus Saar unterstützt:

- Förderung von Null-Emissions-Kommunen
- Entwicklungs- und/oder Energiekonzepte und Machbarkeitsstudien für Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben
- Förderung von Nah- und Fernwärmenetzen
- Fotovoltaikanlagen an Kindertageseinrichtungen, an Schulen und Schullandheimen sowie für besondere architektonische Gestaltungen
- Energieeffiziente Straßenbeleuchtung
- Energetische Sanierung von Vereinshäusern (Kultur- und Sportstätten)
- Optimierung von bestehenden Heizungsanlagen
- Energieeffiziente Elektromotoren
- Kleine Windkraftanlagen
- Wärmedämmmaßnahmen der thermischen/beheizten Gebäudehülle im Gebäudebestand von Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Wärmedämmmaßnahmen der thermischen/beheizten Gebäudehülle im Gebäudebestand von natürlichen und juristischen Personen

Die genauen Anforderungen an die Maßnahmen und die Fördersätze können in der Richtlinie nachgelesen werden.

Hotline - Energieberatung

Energieberatung rund um Klima Plus Saar, Energiesparen und Energieeffizienz
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