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Energie
 

Landesregulierungsbehörde

Grundlage der Tätigkeit der Landesregulierungsbehörde des Saarlandes ist das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 07.07.2005 (BGBl. I Seite 1970 ff ) sowie die auf Grund des Energiewirtschaftsgesetzes am 25.07.2005 erlassene Gasnetzzugangsverordnung, Stromnetzzugangsverordnung, Gasnetzentgeltverordnung und Stromnetzentgeltverordnung (BGBl. I Seite 2197 ff).
Seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes obliegen den Ländern und der Bundesnetzagentur die Aufgaben zur Regulierung der Strom- und Gasnetze.
Hauptaufgaben der LRegB SL sind insbesondere die Genehmigung der Entgelten für den Strom- und Gasnetzzugang, Datenerhebungen und Auswertungen zur Netzstruktur und Netzbelastung, Beschwerdebearbeitungen, die Überwachung der Vorschriften zur Entflechtung (Entflechtung), Mitwirkung an der Verwirklichung eines effizienten Zugangs zum Gasnetz, die Überwachung der technischen Vorschriften zur Einspeisung und zum Netzanschluss sowie die nähere Ausgestaltung für eine effiziente Anreizregulierung.
Im Saarland gibt es 37 Strom- und Gasnetze, an die weniger als 100 000 Kunden angeschlossen sind und die nur innerhalb der Landesgrenzen liegen. Für deren Regulierung ist das Land zuständig. Die mehr als 100.000 Kunden zählenden oder über die Landesgrenzen hinausgehenden Strom- und Gasnetze unterliegen der Regulierungsaufsicht der Bundesnetzagentur in Bonn.

Kontakt

Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr
Klimaschutz, Energie und Verkehr
Rüdiger Bär
Referat B/2 - Energie- und Energiekartellaufsicht
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Telefon
(0681) 501-00