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Energie
 

Energieaufsicht

Die Energieaufsichtsbehörde nimmt Aufgaben gemäß Energiewirtschaftsgesetz wahr und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie die Vorschriften der Verordnungen über die Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Strom, Gas und Fernwärme.
Die Energieaufsichtsbehörde ist bis zum gesetzlich festgelegten Außerkrafttreten der Bundestarifordnung Elektrizität Genehmigungsbehörde für die Grundversorgungstarife Strom.
Die Energieaufsichtsbehörde ist bis zum gesetzlich festgelegten Außerkrafttreten der Bundestarifordnung Elektrizität Genehmigungsbehörde für die Grundversorgungstarife Strom.
Die wesentlichen Genehmigungssachverhalte sind:

a) Genehmigung der Allgemeinen Preise (Grundversorgung Elektrizität)
Sie berechtigt zum Verlangen allgemeiner Preise von Haushaltskunden und von Gewerbekunden bis zu einer max. Stromabnahme von 10.000 Kilowattstunden und legt die Preisobergrenzen der Allgemeinen Preise gem. Paragraph 36 Energiewirtschaftsgesetz und gemäß der noch bis 30.06.07 geltenden Bundestarifordnung fest. Anschließend wird der staatliche Genehmigungsvorbehalt entfallen. Die Preise unterliegen dann der üblichen kartellbehördlichen Missbrauchsaufsicht.
Nachfrager: Energieunternehmen, die regional oder lokal die Grundversorgung betreiben
Antrag: formlos

b) Genehmigung des Netzbetriebs
Sie berechtigt gemäß Energiewirtschaftsgesetz vom 13.7.2005 zur Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes.
Nachfrager: Netzbetriebsunternehmen
Antrag: formlos
(Hinweis: Die Aufnahme der Energiebelieferung anderer ist der Bundesnetzagentur anzuzeigen)

c) Genehmigung von ergänzenden Bestimmungen zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen
Sie berechtigt zur Anwendung von unternehmensindividuellen ergänzenden Bestimmungen zu den Regelungen der Verordnungen über Allgemeine Versorgungsbedingungen.
Nachfrager: Netzbetriebs- und Energielieferunternehmen
Antrag: formlos

d) Nichtbeanstandung von Gashochdruckanlagen
Die Verordnung über Gashochdruckleitungen verpflichtet zur Anzeige des Baus von Gasleitungen, Gasdruckregel. und Gasmessanlagen, Gasexpansions- und Verdichtungsanlagen, Erdgastankstellen mit Betriebsdruck über 16 bar;
Anzeigepflichtige: Gasversorgungsunternehmen;
Formulare liegen der Branche vor

e) Anerkennung von Sachverständigen gemäß Verordnung über Gashochdruckleitungen
Nachfrager: Technische Überwachungs- und Beratungseinrichtungen, Gasversorgungsunternehmen;
Anträge formlos

Ansprechpartner für die technische Energieaufsicht

Peter Simon
Referat B/2
Telefon (0681) 501-4247
Fax (0681) 501-4664

Kontakt

Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr
Klimaschutz, Energie und Verkehr
Rüdiger Bär
Energieaufsicht/Landesregulierungsbehörde
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
0681/ 501-4185