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Energieaufsicht
Die Energieaufsichtsbehörde ist bis zum gesetzlich festgelegten Außerkrafttreten der Bundestarifordnung Elektrizität Genehmigungsbehörde für die Grundversorgungstarife Strom.
Die wesentlichen Genehmigungssachverhalte sind:
a) Genehmigung der Allgemeinen Preise (Grundversorgung Elektrizität) b) Genehmigung des Netzbetriebs c) Genehmigung von ergänzenden Bestimmungen zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen d) Nichtbeanstandung von Gashochdruckanlagen e) Anerkennung von Sachverständigen gemäß Verordnung über Gashochdruckleitungen Ansprechpartner für die technische EnergieaufsichtPeter Simon
Referat B/2 Telefon (0681) 501-4247 Fax (0681) 501-4664 |
KontaktMinisterium für Umwelt, Energie und Verkehr
Klimaschutz, Energie und Verkehr
Rüdiger Bär Energieaufsicht/Landesregulierungsbehörde
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