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Ministerium für Bildung
 

Kindergärten und Vorschulen

 Zu den Tageseinrichtungen für Kinder zählen:
  • Kinderkrippen für Kleinkinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres,
  • Kindergärten für Kinder ab drei Jahre bis zum Schuleintritt
  • und Kinderhorte zur Betreuung von Schulkindern, meist im Grundschulalter, vor oder nach dem Schulunterricht sowie in der Ferienzeit.

Die Landesregierung bezuschusst Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie Personalkosten von Kindertageseinrichtungen. Außerdem übernimmt sie den Kindergartenbeitrag für die Kinder im letzten Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt.