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"Freiwillige Ganztagsschule 2010" im Saarland

Förderprogramm (vom 27. Mai 2010)

1. Zielsetzung
Die gesellschaftliche Entwicklung hat die Lebenswelt der Kinder verändert. Das zeigt sich insbesondere in der Veränderung der Familienstruktur. Die Wandlung im Bild der Familie ist gekennzeichnet durch den hohen Anteil von Familien mit Einzelkindern und die wachsende Zahl von Familien mit allein erziehendem Elternteil. Auch setzen viele Eltern nicht einseitig auf Familie oder Beruf, sondern wünschen sich die Vereinbarkeit beider Lebensbereiche. Für zahlreiche Frauen ist zudem die Erwerbstätigkeit - als Allein- oder Mitverdienende - eine ökonomische Notwendigkeit.
Diese geänderte gesellschaftliche Realität macht in verstärktem Maße die Einrichtung von Ganztagsangeboten im Schulbereich erforderlich. Hierdurch sollen die Eltern in die Lage versetzt werden, ihre Kinder in einem verlässlichen zeitlichen Rahmen ganztägig in der Schule in guten Händen zu wissen. Dies gilt, abgesehen von 26 Schließtagen, auch für ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot während der Schulferien. Mit diesen Angeboten ist es Eltern möglich, ihre familiären und beruflichen Pflichten besser miteinander zu verbinden.
Das Zusammenspiel von Bildung, Erziehung und Betreuung am Lern- und Lebensort Schule bietet darüber hinaus zusätzliche pädagogische Chancen für die Förderung von Schülern und Schülerinnen. Bestandteile des Angebotes sind unter anderem eine warme Mittagsverpflegung, die Hausaufgabenbetreuung sowie sportliche, musische und soziale Aktivitäten. Das Angebot kann durch die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern ergänzt und unterstützt werden.
Ganztagsangebote mit ihrem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und werden daher von der saarländischen Landesregierung, mit Ausnahme der Ferienbetreuung, für das Schuljahr 2010/2011 beitragsfrei gestellt. Ein Element bei der Verwirklichung solcher Ganztagsangebote ist die Freiwillige Ganztagsschule. Deshalb unterstützt die saarländische Landesregierung im Zusammenwirken mit den Schulträgern, den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie sonstigen zur Mitarbeit bereiten gesellschaftlichen Kräften die Einrichtung solcher Angebote mit einem Förderprogramm. Das Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschulen 2010" gilt für die allgemein bildenden Schulen bis einschließlich Klassenstufe 10.

2. Trägerschaft
2. 1 Maßnahmenträger
Träger der Bildungs- und Betreuungsangebote an Freiwilligen Ganztagsschulen können Schulträger, Träger der öffentlichen oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sowie geeignete rechtsfähige Vereinigungen sein.

2.2 Sachkostenträger
Der Schulträger ist Sachkostenträger.

3. Allgemeine Voraussetzungen
3.1 Teilnahme
Das ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebot an Freiwilligen Ganztagsschulen ist eine schulische Veranstaltung. Die Teilnahme hieran ist freiwillig. Aus Gründen der Planungssicherheit ist es allerdings erforderlich, dass die Teilnahme für das Schuljahr verbindlich zwischen den Erziehungsberechtigten der betreuten Schülerinnen und Schüler, der Schule und dem Maßnahmeträger vereinbart wird. Die täglichen Anwesenheitszeiten sind zu dokumentieren. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Der Bedarf an einem Angebot auf der Basis dieses Förderprogramms wird von der jeweiligen Schulleitung ermittelt. Schulträger und Schulkonferenz entscheiden gemeinsam über die Einrichtung des Angebots und die Maßnahmeträgerschaft. Aufgrund dieser Entscheidung beantragt der Schulträger bei der Schulaufsichtsbehörde die entsprechende Bewilligung. Bei der Einrichtung von Ganztagsklassen (Modell 2) ist zudem die Zustimmung der Gesamtkonferenz erforderlich.

3.2 Steuerungsgruppe FGTS
An jedem Standort soll eine Steuerungsgruppe gebildet werden. Beschlüsse der Steuerungsgruppe haben empfehlenden Charakter. Die Steuerungsgruppe ist beschlussfähig, wenn 4/7 der Mitglieder anwesend sind. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Die Steuerungsgruppe FGTS tritt auf Einladung der Schulleitung mindestens zweimal jährlich zusammen. Den Vorsitz übernimmt die Schulleitung oder eine von ihr benannte Person. Die Sitzungen sind zu protokollieren.

Die Steuerungsgruppe setzt sich wie folgt zusammen:

  • der/die Schulleiter/Schulleiterin,
  • eine von der Gesamtkonferenz benannte Lehrkraft der Schule,
  • ein Vertreter oder eine Vertreterin des zuständigen Jugendamtes,
  • ein Vertreter oder eine Vertreterin des Schulträgers,
  • zwei Vertreter oder Vertreterinnen des Maßnahmeträgers (davon mindestens eine an dem Standort eingesetzte Fachkraft,)
  • der/die Schulelternsprecher/Schulelternsprecherin oder eine von ihr/ihm benannte Vertretung.

Allgemeine Aufgaben der Steuerungsgruppe:
Das pädagogische Konzept (siehe Nummer 4) soll mindestens zweimal im Jahr durch die Steuerungsgruppe FGTS überprüft werden. Die Steuerungsgruppe gibt Empfehlungen zur Fortschreibung des Konzepts.
Die Planung, die Einrichtung und die Organisation des Angebots (einschließlich der Festlegung der 26 Schließtage) sollen in Abstimmung stattfinden.
Die Vergabe der Plätze im Rahmen des Angebots erfolgt unter Berücksichtigung einer Empfehlung der „Steuerungsgruppe FGTS“ (mit Ausnahme der Eltern- und Schülervertretung).
Auf Empfehlung der Steuerungsgruppe beauftragt der Maßnahmeträger ein Unternehmen mit der Bereitstellung der Mittagsverpflegung.
Erweiterte Aufgaben der Steuerungsgruppen bei Modell 3 - Kooperationsmodell Schule – Jugendhilfe
Diese werden in den entsprechenden Vereinbarungen aufgezählt.  

4. Pädagogisches Konzept
Zur Umsetzung eines Ganztagsangebots am Schulstandort ist die Ausarbeitung eines pädagogischen Konzeptes für die gemeinsame Arbeit sinnvoll und notwendig. Dieses Konzept soll gemeinsam von Schule und Maßnahmeträger erarbeitet und schriftlich festgehalten werden. Auf Wunsch des Schulträgers kann dieser beratend in die Erarbeitung des Konzepts eingebunden werden. Das pädagogische Konzept muss zu folgenden Punkten aussagekräftige Ausführungen enthalten:

  • zeitliche, organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung des nachmittäglichen Bildungs- und Betreuungsangebotes,
  • Ziel- und Schwerpunktsetzung bezüglich des Angebotes,
  • Gewährleistung der Verzahnung des vormittäglichen Unterrichts mit dem nachmittäglichen Bildungs- und Betreuungsangebot bzw. des rhythmisierten Schultages bei der Ganztagsklasse - unter anderem durch praxisorientiertes, situationsbezogenes Lernen und durch Hausaufgabenbetreuung
  • Gewährleistung der Zusammenarbeit mit Eltern sowie außerschulischen Partnern, Institutionen und Organisationen,
  • Einrichtung einer internen Evaluation,
  • Sicherstellung einer gesunden Ernährung: Die Bereitstellung einer gesundheitsförderlichen Mittagsverpflegung ist ein fester Bestandteil des ganztägigen Bildungs- und Betreuungskonzeptes. Diese soll den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entsprechen. Es soll aufgrund dessen darauf hingewirkt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler der Freiwilligen Ganztagsschule am Mittagessen teilnehmen. Eine für die Einhaltung des entsprechenden Ernährungskonzeptes verantwortliche/r Ansprechpartnerin/Ansprechpartner ist aus der Mitte der Mitglieder der Steuerungsgruppe zu benennen. Die Mittagspause beträgt mindestens 45 Minuten.

 Zur Erfassung der konzeptionellen Planung des Ganztagsangebotes ist dem Antrag auf Förderung der Fragebogen in Anlage „Konzeptionelle Planung“ beizulegen.


5. Varianten/Modelle der Freiwilligen Ganztagsschule 2010

5.1 Modell 1:  Standard

Finanzielle Rahmenbedingungen:
Es wird eine Zuwendung des Landes in Höhe von 20.000 € pro Gruppe und Schuljahr ge-ährt, die zur Personalisierung des Angebots verwendet werden muss. Darüber hinaus erfolgt eine Zuwendung in Höhe von 440 € im Schuljahr pro belegtem Angebotsplatz, die für Personal, pädagogische Maßnahmen und pädagogische Materialien verwendet werden soll, sowie bei Durchführung von Projekten mit außerschulischen Partnern eine Zuwendung in Höhe von 75 € im Schuljahr pro belegtem Angebotsplatz.
 
Organisatorische Rahmenbedingungen:

  • ausreichende räumliche Gegebenheiten,
  • Bildungs- und Betreuungsangebot bis mindestens 16.30 Uhr täglich in der Zeit von Montag bis einschließlich Freitag,
  • ganztägige Ferienbetreuung gemäß Nummer 7,
  • Bereitstellung einer gesunden Mittagsverpflegung und Hinwirkung auf eine Teilnahme der betreuten Schüler und Schülerinnen an dieser

Personelle Rahmenbedingungen:

  • pro Gruppe:
    • in der Regel Einstellung einer pädagogischen Fachkraft mit mindestens der Hälfte der tariflich festgelegten Arbeitszeit für Vollzeitkräfte als Gruppenleitung,
    • fünf Lehrerwochenstunden.
  • Das zusätzlich eingesetzte Personal kann bestehen aus
    • pädagogischen Fachkräften und Personen mit einer sonstigen geeigneten Qualifikation.
       

Inhaltliche Rahmenbedingungen:
Die inhaltlichen Rahmenbedingungen sind in dem unter Nummer 4 aufgeführten pädagogischen Konzept näher zu beschreiben.
Vorgelegt wird der als Anlage beigefügte Fragebogen „Konzeptionelle Planung“.
 
5.2  Modell 2:  Ganztagsklasse
Die Genehmigung der Einrichtung einer Ganztagsklasse im Klassenverband durch die Schulaufsichtsbehörde setzt voraus, dass dies nicht zur Bildung einer zusätzlichen Klasse führt. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebot im Rahmen einer Ganztagsklasse ist freiwillig, sie ist jedoch für die Dauer eines Schuljahres, wie unter Nummer 3 näher beschrieben, verbindlich zu vereinbaren.

Dieses Modell gilt für die Klassenstufen 5 und 6 an Erweiterten Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien. Auf Antrag kann eine Fortführung in Klasse 7 und 8 genehmigt werden.

Finanzielle Rahmenbedingungen:
Es wird eine Zuwendung des Landes in Höhe von 20.000 € pro Gruppe und Schuljahr gewährt, die zur Personalisierung des Angebots verwendet werden muss. Darüber hinaus erfolgt eine Zuwendung in Höhe von 440 € im Schuljahr pro belegtem Angebotsplatz, die für Personal, pädagogische Maßnahmen und pädagogische Materialien verwendet werden soll, sowie bei Durchführung von Projekten mit außerschulischen Partnern eine Zuwendung in Höhe von 75 € im Schuljahr pro belegtem Angebotsplatz.

Organisatorische Rahmenbedingungen:

  • ausreichende räumliche Gegebenheiten,
  • Rhythmisierung des Schultages sowohl im Hinblick auf den Unterricht als  auch auf die daneben bestehenden außerunterrichtlichen Angebote,
  • Angebot bis 16.30 Uhr täglich, entsprechend Modell 1,
  • ganztägige Ferienbetreuung gemäß Nummer 7,
  • Bereitstellung einer gesunden Mittagsverpflegung und Hinwirkung auf eine Teilnahme der betreuten Schüler und Schülerinnen an dieser.

Personelle Rahmenbedingungen:
Bezüglich der vor- und nachmittäglich stattfindenden Bildungs- und Betreuungsangebote gelten die Regelungen zu Modell 1 entsprechend.

Inhaltliche Rahmenbedingungen:
Die inhaltlichen Rahmenbedingungen sind in dem unter Nummer 4 aufgeführten pädagogischen Konzept näher zu beschreiben.
Vorgelegt wird der als Anlage beigefügte Fragebogen „Konzeptionelle Planung“.

5.3  Modell 3 :  Kooperationsmodell Schule – Jugendhilfe 

In diesem Kooperationsmodell findet eine finanzielle, organisatorische, personelle und pädagogische Verknüpfung von Freiwilliger Ganztagsschule und Hort statt. 

Finanzielle Rahmenbedingungen:
Die Personalkosten für das pädagogische Fachpersonal und die Personalkosten für das Hauswirtschaftspersonal - soweit dieses im Rahmen der Mittagsverpflegung eingesetzt ist - werden hinsichtlich des Landesanteils gemäß § 14 Absatz 5 Nr. 2 in Verbindung mit § 14 Absatz 6 der Ausführungsverordnung zum Saarländischen Kinderbetreuungs- und Bildungsgesetz (SKBBG)  vom 2. September 2008 (Amtsbl. S. 1398) und hinsichtlich des Anteils des Gemeindeverbandes gemäß § 14 Absatz 5 Nr. 4  der Ausführungsverordnung zum Saarländischen Kinderbetreuungs- und Bildungsgesetzes (SKBBG)  vom 2. September 2008 (Amtsbl. S. 1398), finanziert.

Zusätzlich wird eine Zuwendung des Landes in Höhe von 5.000 € pro Gruppe und Schuljahr gewährt, die zur Personalisierung des Angebots verwendet werden muss. Darüber hinaus erfolgt eine Zuwendung in Höhe von 660 € im Schuljahr pro belegtem Angebotsplatz, die für Personal, pädagogische Maßnahmen und pädagogische Materialien verwendet werden soll, sowie bei Durchführung von Projekten mit außerschulischen Partnern eine Zuwendung in Höhe von 75 € im Schuljahr pro belegtem Angebotsplatz.

Organisatorische Rahmenbedingungen:
Die organisatorischen Rahmenbedingungen werden in einer Rahmenvereinbarung nach dem als Anlage beigefügten Muster zwischen Gemeindeverband und Land festgelegt. Des Weiteren werden an den jeweiligen Standorten des Kooperationsmodells Einzelvereinbarungen geschlossen, die die standortbezogenen Einzelheiten regeln.
 
Personelle Rahmenbedingungen:

  • Übernahme und Einsatz des pädagogischen Fachpersonals des Hortes sowie des ggf. im Rahmen der Mittagsverpflegung eingesetzten Hauswirtschaftspersonals und der bei Bedarf zusätzlich eingesetzten Personen mit sonstiger geeigneter Qualifikation,
  • pro Gruppe: fünf Lehrerwochenstunden.

Inhaltliche Rahmenbedingungen:
Die inhaltlichen Rahmenbedingungen sind in dem unter Nummer 4 aufgeführten pädagogischen Konzept näher zu beschreiben.
Vorgelegt wird der als Anlage beigefügte Fragebogen „Konzeptionelle Planung“.

6. Personal
Die Bildung und Betreuung an den Ganztagsangeboten im Saarland wird durch pädagogische Fachkräfte unterstützt, die als Gruppenleitungen eingesetzt sind, sowie durch zusätzliches Personal wie Lehrkräfte der Schule und Personen mit sonstiger geeigneter Qualifikation.
Im Rahmen der Freiwilligen Ganztagsschule werden der Schule fünf Lehrerwochenstunden je Gruppe zugewiesen; diese sollen regelmäßig dokumentiert werden.
Die personellen Standards sind unter Nummer 5 innerhalb der einzelnen Modelle festgelegt.

6.1 Pädagogische Fachkräfte im Sinne dieses Förderprogramms sind in der Regel:

  • Personen mit mindestens Erster Staatsprüfung für ein Lehramt,
  • Diplomsozialarbeiter/innen, Diplomsozialpädagogen/-innen, Diplompädagogen/-innen,  Diplomheilpädagogen/-innen, Erziehungswissenschaftler/-innen, Sozialpsychologen/-innen, Soziologen/-innen, Psychologen/-innen sowie Personen mit vergleichbaren Studienabschlüssen oder mindestens abgeschlossener Zwischenprüfung/Vordiplom im jeweiligen Fachbereich,
  • Erzieher/-innen, Ergotherapeuten/-innen, staatlich anerkannte Heilpädagogen/-innen, Arbeitserzieher/-innen,
  • Personen mit mindestens abgeschlossenem Hochschulstudium in einem Unterrichtsfach, die eine Weiterqualifizierung im Bereich Pädagogik nachweisen können.

Auf Antrag können zusätzlich folgende Personengruppen als Gruppenleiter/innen anerkannt werden:

  • Kinderpfleger/-innen, Heilerziehungspfleger/-innen,
  • Personen, die bis spätestens Ende 2011 den Qualifizierungskurs „Fachkraft für Bildung und Betreuung in der Freiwilligen Ganztagsschule“ absolviert haben,
  • Personen, die sich in einer berufsbegleitenden Ausbildung zur Erzieherin befinden (ggf. in einem gesondert hierfür bereitgestellten Programm),
  • Erzieher/innen mit mindestens abgeschlossener erster Teilprüfung.

Die Zahl der auf Antrag eingesetzten Gruppenleitungen darf die Zahl der vor Ort als Gruppenleitung eingesetzten pädagogischen Fachkräfte nicht übersteigen. Dieses Verhältnis muss während des gesamten Schuljahres aufrechterhalten werden. In begründeten Einzelfällen kann die Schulaufsichtsbehörde eine Ausnahme genehmigen.
Dem in der Freiwilligen Ganztagsschule eingesetzten Personal ist in angemessenem Rahmen die Möglichkeit einzuräumen, Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. Personen mit sonstiger geeigneter Qualifikation, die zusätzlich zu den pädagogischen Fachkräften in der Freiwilligen Ganztagsschule eingesetzt werden, sollten an den Fortbildungen für Ganztagsangebote im Saarland teilnehmen.

6.2 Fachaufsicht
Der Träger des Angebotes der Freiwilligen Ganztagsschule stellt die geeigneten Kräfte im Einvernehmen mit der Schulleitung ein. Die fachliche Aufsicht über das Personal, soweit es sich nicht um hauptamtliche Lehrkräfte der Schule handelt, liegt beim Träger des Angebotes, der sie im Einvernehmen mit der Schulleitung auf diese übertragen kann. Die Schulleitung trägt dafür Sorge, dass eine allgemeine Aufsicht der Schule auch für die nachmittäglichen Bildungs- und Betreuungsangebote gewährleistet ist.

6.3 Teamleitung
An Standorten mit mehr als zwei Gruppen muss eine Teamleitung für den jeweiligen Standort benannt werden. Die Benennung der Teamleitung soll mit der Steuerungsgruppe FGTS abgestimmt werden. Aufgabenbereiche der Teamleitung sind die Organisation des FGTS-Bereichs, die Kommunikation mit der Schulleitung (z.B. betreffend Verzahnung mit dem Vormittag) und die Mitwirkung bei der Konzeptentwicklung. Der Teamleitung sollen hierfür pro Gruppe mindestens zwei zusätzliche Wochenstunden zur Verfügung stehen.

6.4 Einsatz der Lehrkräfte
Der Einsatz der Lehrkräfte erfolgt bei den Modellen 1 und 3 (Nummern 5.1 und  5.3) frühestens nach Beendigung der Mittagspause. Der entsprechende Bedarf an Lehrerwochenstunden ist von den Schu-len im Rahmen der jährlich vorzunehmenden Bedarfsmeldung gesondert anzugeben. Die besonders zugewiesenen Lehrerwochenstunden sind ausschließlich der Durchführung des nachmittäglichen bzw. bei Modell 2 (Nummer 5.2) auch des vormittäglichen Bildungs- und Betreuungsangebotes vorbehalten. Sie dienen der inhaltlichen und konzeptionellen Verknüpfung des Unterrichtes mit dem außerunterrichtlichen Bildungs- und Betreuungsangebot. Im Krankheits- oder Verhinderungsfall ist eine Vertretungsregelung durch die Schulleitung sicherzustellen.


7. Ferienbetreuung
In den Schulferien stellt der Maßnahmeträger in eigener Verantwortung - mit Ausnahme der festgelegten 26 Schließtage - eine am Bedarf ausgerichtete ganztägige Betreuung sicher. Hierbei sind Kooperationen, insbesondere mit anderen Kindertageseinrichtungen und Ferienmaßnahmen der Jugendpflege, möglich. Das Angebot soll täglich, und zwar montags bis einschließlich freitags, mindestens in der Zeit von 8:00 bis 16:30 Uhr, stattfinden. Für die Dauer der Ferienbetreuung ist ergänzend der Einsatz von Personen mit sonstiger geeigneter Qualifikation möglich. Der Unfallversicherungsschutz während der Ferien ist im Rahmen der Maßnahmeträgerschaft zu regeln. Der Sachkostenträger trägt dafür Sorge, dass die für die Ferienbetreuung zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten gereinigt und geheizt werden und ein Hausmeister erreichbar ist.


8. Räumlichkeiten
Die Angebote der Freiwilligen Ganztagsschule finden in der Regel in den Räumen der jeweiligen Schule statt.

9. Gruppenbildung und Platzvergabe
Die Mindestzahl für die Errichtung einer Gruppe beträgt zehn beziehungsweise bei Förderschulen fünf Schüler und Schülerinnen. Darüber hinaus werden die bezuschussungsfähigen Gruppen dadurch gebildet, dass die Gesamtzahl der täglich teilnehmenden Schüler und Schülerinnen in der Regel durch die Schülerrichtzahl 20 geteilt wird. Bei Förderschulen richtet sich die Gruppengröße nach der vorgegebenen Schüler-Lehrer-Relation. Bei Modell 2 (Ganztagsklasse) bildet der Klassenverband eine Gruppe.
In begründeten Fällen kann bei der Zuschussgewährung eine geringfügige Unterschreitung bzw. Überschreitung von Seiten der Schulaufsichtsbehörde anerkannt werden.
Die Plätze im Rahmen des Angebots werden durch den Maßnahmeträger unter Berücksichtigung einer Empfehlung der „Steuerungsgruppe FGTS“ (mit Ausnahme der Elternvertretung) vergeben.
Bei der Vergabe sollen folgende Faktoren berücksichtigt werden:

  1. ob diese Leistung für die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
  2. ob die Erziehungsberechtigten
    • einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
    • sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
    • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten.

Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten.
Schüler, die bereits das Betreuungsangebot der Freiwilligen Ganztagsschulen nutzen, sollen vorrangig berücksichtigt werden.

10. Elternbeiträge
Für die Betreuung außerhalb der Ferienzeiten dürfen keine Elternbeiträge erhoben werden. Für die Ferienbetreuung kann ein Elternbeitrag erhoben werden; hierüber entscheidet der Träger des Angebotes.
Sofern Elternbeiträge für die Ferienbetreuung erhoben werden, dürfen diese bei den Modellen 1 und 2 (Nummern 5.1 und 5.2) 80 € im Schuljahr nicht überschreiten. Bei Modell 3 (Nummer 5.3) ist die Erhebung eines Elternbeitrages für die Ferienbetreuung von maximal 120 € im Schuljahr zulässig.
Die Kosten für das Mittagessen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Für Ausflüge und ähnliche Maßnahmen kann mit den Eltern eine angemessene Beteiligung an den hierdurch entstandenen Kosten vereinbart werden.

11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Das Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschulen 2010“ tritt mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 in Kraft. Das Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschulen plus“ vom 29. Mai 2008 (Amtsbl. S. 1075) läuft zum Schuljahresende 2009/2010 aus.

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