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Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr verlängert Antragszeitraum - Umfangreiches Beratungsangebot für Waldbesitzer
Das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr hat vor dem Hintergrund der durch den Orkan Xynthia verursachten Sturmschäden die Frist zur Vorlage der Förderanträge für Maßnahmen der Wiederbewaldung verlängert.
„Im normalen Verfahren sind diese Anträge bis Mitte März an das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr zu richten. Da viele Waldbesitzer aber die Schäden noch gar nicht aufgenommen, geschweige denn aufgearbeitet haben, sind sie derzeit noch nicht in der Lage, die erforderlichen Anträge auf Maßnahmen zur Wiederbewaldung der Flächen zu stellen. Um die Betroffenen zu unterstützen, haben wir deshalb die Anmeldefrist bis zum 30. April verlängert“, so Umweltstaatssekretär Klaus Borger.
Den Waldbesitzern steht ein umfangreiches Beratungsangebot über die drei saarländischen Forstbetriebsgemeinschaften (FBG), den Saarländischen Privatwaldbesitzerverband und den Privatwaldberater beim SaarForst Landesbetrieb zur Verfügung. Ansprechpartner für Rückfragen sind: Forstlichen Förderung: Herr Wolfgang Krömer, Tel.: 0681 501 4332 Hintergrund
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