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Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr
 

Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr stellt Mittel der Städtebauförderung für Bexbach zur Verfügung

Pressemitteilung vom 09.03.2010 - 11:15 Uhr
Das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung fördern die Umsetzung der städtebaulichen Maßnahme „Stadtzentrum Bexbach“ im Rahmen der Städtebauförderung (Programmteil „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“).
Die förderfähigen Kosten im Programmjahr 2009, die sich insgesamt auf rund 165.000 Euro belaufen, werden zu je einem Drittel vom Land, dem Bund und der Stadt Bexbach getragen - die Zuwendung von Bund und Land beträgt also etwa 110.000 Euro. Umwelt-Staatssekretär Dieter Grünewald überreichte am 9. März in Bexbach einen entsprechenden Förderbescheid.

„Die Stadt- und Ortsteilzentren haben eine herausragende Bedeutung für die Zukunft unserer Städte und Gemeinden. Ihre Funktion als Handels- und Dienstleistungszentren sowie als attraktiver Wohnstandort muss deshalb wieder stärker in den Blickpunkt rücken. Wichtig ist dabei, die Akteure vor Ort, die Händler und Gewerbetreibenden ebenso wie die Eigentümer und Bewohner, aktiv in die Maßnahmen einzubinden“, so Umweltstaatssekretär Dieter Grünewald.

Die Fördermittel sind für die Neugestaltung des Umfeldes am Bahnhof sowie vorbereitende Maßnahmen vorgesehen.

Hintergrund
Seit dem Erlass des Städtebauförderungsgesetzes 1971 schließen Bund und Länder jährlich Verwaltungsvereinbarungen zur Städtebauförderung ab, in denen die Höhe der Förderung, die Verteilung auf die Länder sowie Inhalte und Verfahrensfragen festgelegt werden. Bund, Länder und Kommunen beteiligen sich in der Regel zu jeweils einem Drittel an den Kosten der städtebaulichen Maßnahmen.
Heute besteht die Städtebauförderung im Saarland aus sechs Programmteilen: „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ (seit 1971), „Die soziale Stadt“ (seit 1999),  „Stadtumbau West“ (seit 2004), „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (seit 2008), „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (seit 2009) und zu guter Letzt „Investitionspakt zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastruktur“ (seit 2008).

Um den Funktionsverlusten zentraler Versorgungsbereiche zu begegnen, hat der Bund im Jahr 2008 ein neues Städtebauförderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" gestartet. Das Programm dient zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standort für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben.
Die Finanzhilfen des Bundes können z.B. eingesetzt werden für Investitionen zur Standortaufwertung und Profilierung der Zentren, wie:
- Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze),
- Instandsetzung und Modernisierung von Stadtbild prägenden Gebäuden (auch energetische Erneuerung),
- Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leer stehenden, fehl- oder minder genutzten Gebäuden oder Branchen einschließlich vertretbarer Zwischennutzung,
- Citymanagement, Beteiligung von Nutzungsberechtigten sowie Immobilien- und Standortgemeinschaften,
- Teilfinanzierung von Verfügungsfonds