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Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr
 

Bund und Land fördern Jugend- und Bürger-Begegnungszentrum Orkelsfels in Orscholz

Pressemitteilung vom 05.03.2010 - 12:00 Uhr
Das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung fördern das Vorhaben „Jugend- und Bürger-Begegnungszentrum Orkelsfels in Orscholz“ im Rahmen der Städtebauförderung (Programmteil „Investitionspakt zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur“). Die zuwendungsfähigen Kosten, die sich insgesamt auf rund 660.000 Euro belaufen, werden zu je einem Drittel vom Land, dem Bund und der Gemeinde Mettlach getragen - die Zuwendung von Bund und Land beträgt dementsprechend rund 440.000 Euro. Die Ministerin für Umwelt, Energie und Verkehr, Simone Peter, überreichte am 5. März in Mettlach einen entsprechenden Förderbescheid.

 „Mit der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude erreichen wir gleich zwei Ziele: wir reduzieren die CO2-Emissionen und die Energiekosten, so dass gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger und der Klimaschutz profitieren“, so Umweltministerien Simone Peter. „Vor diesem Hintergrund sehe ich die Kommunen als wichtigen Partner im Klimaschutz und bei der effizienten Energienutzung im öffentlichen Raum an.“

Die Gemeinde Mettlach plant die ehemalige Gaststätte mit Hotelbetrieb „Zum Orkelsfels“ zu einem „Geschäftshaus“ mit kommunalen Zwecken umzubauen. In diesem Zusammenhang wird die gesamte Haustechnik des Gebäudes erneuert.

Durch die energetischen Modernisierungsmaßnahmen wird das Gebäude das Neubauniveau gemäß Energieeinsparverordnung (ENEV) erreichen. Der Primärenergiebedarf kann um 77,5 kWh/(m²a) auf 107,6 kWh/(m²a) gesenkt und der Kohlendioxid-Ausstoß von 23,1 kg/(m²a) auf 12 kg/(m²a) reduziert werden.

Hintergrund
Seit dem Erlass des Städtebauförderungsgesetzes 1971 schließen Bund und Länder jährlich Verwaltungsvereinbarungen zur Städtebauförderung ab, in denen die Höhe der Förderung, die Verteilung auf die Länder sowie Inhalte und Verfahrensfragen festgelegt werden. Bund, Länder und Kommunen beteiligen sich in der Regel zu jeweils einem Drittel an den Kosten der städtebaulichen Maßnahmen.
Heute besteht die Städtebauförderung im Saarland aus sechs Programmteilen: „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ (seit 1971), „Die soziale Stadt“ (seit 1999),  „Stadtumbau West“ (seit 2004), „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (seit 2008), „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (seit 2009) und zu guter Letzt „Investitionspakt zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastruktur“ (seit 2008).

Der „Investitionspakt zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur“ hat zum Ziel, die energetische Modernisierung unmittelbarer oder mittelbarer öffentlicher Gebäude in Gemeinden zu fördern. Die Förderung erfolgt durch Zuwendungen zur Finanzierung der Investitionskosten für die energetische Modernisierung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur wie z.B. Schulen, Kindergärten, Kindertageseinrichtungen, Jugendeinrichtungen und Begegnungsstätten.