Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
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Die Benannte Stelle 0114 im Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz
Die im Jahr 2004 veröffentlichte Europäische Messgeräterichtlinie (MID) ist seit dem 30. Oktober 2006 im Europäischen Wirtschaftsraum anzuwenden. Das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz wurde mit der Kennnummer 0114 für die Module F und F1 benannt.
Das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz LUA- ist unter der Kennnummer 0114 berechtigt, Messgeräte die unter die europäischen Richtlinien 2009/23/EG (vorher 90/384/EWG) oder 2004/22/EG fallen, Konformitätsbewertungen vorzunehmen. |
Kontakt Benannte Stelle im Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz
Leiter: Dipl. Ing.(FH) Michael Schappert Geschäftsstelle: Claudia König
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Merkblatt zur Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte - MID-
Formulare
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