Ministerpräsidentin und Staatskanzlei
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Landesarchiv
Historische Fotografie
Das Landesarchiv übernimmt wichtige Unterlagen von allen staatlichen Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen des Saarlandes, die dort für die laufende Arbeit nicht mehr benötigt werden. Es ordnet und verzeichnet sie und stellt sie den Behörden und - nach Ablauf bestimmter Fristen - allen Interessierten als neue Quellen für die Benutzung bereit.
Gesetzliche Grundlage unserer Arbeit ist das Saarländische Archivgesetz vom 23. September 1992, das am 1. Januar 1993 in Kraft getreten ist (Amtsblatt des Saarlandes 1992, S. 1094). |
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