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Bildungsserver

 

Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht

Die Richtlinien gelten für die Fächer Biologie, Chemie und Physik sowie für Arbeitslehre, Bildende Kunst, Hauswerk, Sachunterricht und Technik sowie die entsprechenden Lernbereiche mit naturwissenschaftlichen Inhalten an berufsbildenden Schulen.  Sie stellen eine verbindliche Interpretation der einschlägigen rechtlichen Regelungen sowie der KMK-Empfehlungen für saarländische Schulen dar.
Hinweis:
Die Wiedergabe von Inhalten der Richtlinien zur Sicherheit im naturwissenschaftlichen und technischen Unterricht sowie zum Umgang mit Gefahrstoffen im Unterricht an den Schulen im Saarland vom 18. Juni 2010 auf den Seiten des saarländischen Bildungsservers erfolgt lediglich nachrichtlich; rechtverbindlich ist die im gedruckten Amtsblatt vom 1. Juli 2010, Teil II (Papierausgabe), veröffentlichte Fassung.

Mit der In-Kraft-Setzung dieser Richtlinien sind die Richtlinien zur Sicherheit im naturwissenschaftlichen und technischen Unterricht sowie zum Umgang mit Gefahrstoffen an Schulen im Saarland vom 14.5.2003 (GMBl. Saar S. 93) sowie der Erlass über den Vollzug der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung in der Schule vom 13.3.1987 (GMBl. Saar S. 84), geändert durch Erlass vom 13.7.1988 (GMBl. Saar S. 222), außer Kraft getreten.
Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht und zum Umgang mit Gefahrstoffen in der Schule