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Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums im SaarlandAls formale Zugangsvoraussetzungen gelten
Studium an einer künstlerischen Hochschule Wer ein Studium an einer künstlerischen Hochschule aufnehmen möchte, muss als Voraussetzung hierfür eine spezielle Eignungsprüfung bestehen, die von der jeweiligen Hochschule durchgeführt wird. Studienberechtigung durch besondere berufliche Qualifikation Personen, die eine besondere Qualifikation durch berufliche Ausbildung und Berufstätigkeit erworben und vertieft haben, können eine fachgebundene Studienberechtigung für die staatlichen Hochschulen des Saarlandes erhalten. Das Saarland hat im Juli 2009 Meistern und Gleichgestellten den unmittelbaren Zugang zu allen saarländischen Hochschulen eröffnet. Der Meistertitel wird damit der Allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt. Darüber hinaus wird auch der Erwerb der fachgebundenen Studienberechtigung für Berufstätige in Ausbildungsberufen erleichtert. Nach der Neuregelung können beruflich qualifizierte Bewerber, die eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit aufweisen, ein Probestudium aufnehmen oder eine Zugangsprüfung ablegen. Eine weitere Reduzierung der nachzuweisenden beruflichen Tätigkeit von drei auf zwei Jahre wird Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes gewährt sowie solchen beruflich Qualifizierten, die ihre besondere Leistungsfähigkeit bereits dadurch unter Beweis gestellt haben, dass sie besonders gute Noten in der Berufsabschlussprüfung nachweisen können oder besonders erfolgreich an einem beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben. |


