Ausbildungsförderung
Förderung nach dem Bundes-Ausbildungsförderungsgesetz (BAFöG)
Nach BAFöG besteht die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung während des Studiums. Zuständig für die Bearbeitung von Förderungsanträgen nach BAFöG ist das Studentenwerk im Saarland e. V. für folgende Hochschulen: - Universität des Saarlandes
- Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
- Hochschule für Musik Saar
- Hochschule der Bildenden Künste Saar
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Förderung nach dem Landes-graduiertenförderungsgesetz (LGFG)
Mit dem LGFG von 1984 hat das Saarland die Möglichkeit eröffnet, das Promotionsstudium finanziell zu fördern. Weitere Informationen unter:
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Bildungskredit
In fortgeschrittenen Ausbildungsphasen kann den Studierenden unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiger Kredit als Bildungskredit zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen unter:
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Studienförderung
Nähere Hinweise auf der Website der Universität des Saarlandes unter:
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Begabtenförderung
Weiterhin können sich Studierende bei den Begabtenförderungswerken in der Bundesrepublik Deutschland sowie privaten Stiftungen um Unterstützung bemühen. Weitere Informationen unter:
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Regelmäßig per E-Mail: Informationen zum Thema Wissenschaft und Forschung.
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