Polizei
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Psychosozialer Beistand und Opferhilfe
Als Opfer eines Unfalls oder einer Straftat reagieren Sie auf individuelle Art und Weise auf das , was Sie erlebt haben. Es ist aber völlig normal, wenn Sie auf ein extremes Ereignis wie eine Straftat gefühlsmäßig extrem reagieren.
Menschen bewältigen das Erlebte sehr unterschiedlich. Ein Patentrezept gibt es nicht. Lassen Sie sich helfen. Sprechen Sie mit Angehörigen, Freundinnen und Freunden oder einer anderen Person Ihres Vertrauens über das Erlebte. Geraten Sie auf Grund des Vorfalls in seelische Not, so scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hilfe bieten Ihnen eine Vielzahl von privaten und staatlichen Einrichtungen. Einige stellen wir Ihnen kurz vor. |
KontaktMinisterium für Inneres, Kultur und Europa
Abt. Polizeiangelegenheiten - Referat D 1
Landespolizeipräsidium
Dezernat LPP 246 - Polizeiliche Kriminalprävention und Opferschutz
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