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Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
 

Saarländische Sparkassen erfüllen einen öffentlichen Auftrag

Sparkassen sind Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge.
Sparkassen sind Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge.
Die sieben Sparkassen im Saarland, die von den Kommunen (Landkreisen und Städten) getragen werden, sind wirtschaftliche Unternehmen, die im Wettbewerb mit anderen Geldinstituten wie den Genossenschaftsbanken und den Privatbanken stehen. Ihre Bilanzsumme beläuft sich auf rund 16 Mrd. Euro (Stand 31.12.2010).

Die Sparkassen im Saarland erfüllen einen öffentlichen Auftrag. Als Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge gewährleisten sie die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, mit Finanzdienstleistungen. Sie betreiben 266 mitarbeiterbesetzte Sparkassenstellen mit 3.848 Beschäftigten.

Als Anstalten des öffentlichen Rechts unterliegen die Sparkassen nicht nur der für alle Banken geltenden Fachaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, sondern auch einer landesrechtlichen Rechtsaufsicht.

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Sparkassen und ihren Kunden gelten - wie ganz allgemein im täglichen Leben - die zivilrechtlichen Bestimmungen. Im Steitfall sind daher die Zivilgerichte (Amtsgericht, Landgericht) zur Entscheidung berufen. Allerdings gibt es beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband eine Schlichtungsstelle, die bereit ist, außergerichtlich zwischen Kunden und Sparkasse zu vermitteln.

Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Saar

Zur Prüfung der saarländischen Sparkassen, insbesondere zur Durchführung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung nach § 340k des Handelsgesetzbuches, besteht innerhalb des Sparkassenverbands Saar neben der Geschäftsstelle eine Prüfungsstelle. Diese hat sich als Abschlussprüfer registrieren lassen und ist an die Berufsgrundsätze nach den für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geltenden Bestimmungen gebunden. Sie hat die für die Prüfung von großen Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen, insbesondere Prüfungsstandards, zu beachten und die Prüfungen unabhängig von Weisungen der Organe des Sparkassenverbands Saar durchzuführen.

Das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft überwacht gegenüber der Prüfungsstelle die Einhaltung dieser Pflichten. Es kann hierzu Untersuchungen durchführen, dabei auch Dritte heranziehen, und geeignete Maßnahmen anordnen. Erhält es konkrete Hinweise auf Pflichtverstöße seitens der zuständigen Stelle eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, hat es diese zu untersuchen und geeignete Maßnahmen anzuordnen. Das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft veröffentlicht jährlich ein Arbeitsprogramm und einen Tätigkeitsbericht (Link siehe rechte Spalte).

Kontakt

Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
Sparkassen- und Versicherungsaufsicht
Iris Jung
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 501-4394

Download

Tätigkeitsbericht der Aufsicht des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft über die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Saar für das Prüfungsjahr 2010/2011.

Download

Arbeitsprogramm für die Aufsicht des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft über die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Saar für das Prüfungsjahr 2011/2012.