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ab 01.04.2010 OBLIGATORISCHES Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)ab 01.02.2011 qualifizierte elektronische Signatur
Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)
Elektronische Nachweis- und Registerführung ab 1. April 2010
Durch die Novelle der Nachweisweisverordnung vom 20.10.2006 (BGBl. Nr. 48, S. 2298), die zum 1. Februar 2007 in Kraft getreten ist, wird nun nach einer Übergangsphase die Anwendung der elektronischen Form des Abfallnachweisverfahrens (eANV) zum 1. April 2010 verpflichtend. Über die digital geführten Dokumente ist ein elektronisches Register zu führen. Bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle erfolgt die Bearbeitung von Dokumenten wie Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Registerauszüge, Bevollmächtigungen und Mitteilungen zwischen Nachweispflichtigen und den Behörden dann ausschließlich in digitaler Form, sofern die Nachweisverordnung keine speziell geregelten Ausnahmen zulässt. Die vorzeitige Anwendung des eANV bedarf der behördlichen Zustimmung (§ 31 Abs. 1 NachwV) der Entsorgerbehörde. Qualifizierte elektronische Signatur ab 1. Februar 2011 Beim elektronischen Datenaustausch wird die schriftliche Unterzeichnung durch die elektronische Signatur ersetzt. Eine zur herkömmlichen Unterschrift vergleichbare Rechtsverbindlichkeit (s. http://www.bsi.de/) ist nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Signaturgesetz erzielbar. Entsorger und Behörden müssen deshalb bereits mit der Einführung des eANV qualifiziert elektronisch signieren. Sofern Erzeuger und/oder Beförderer vor dem 01.02.2011 die qualifizierte elektronische Unterschrift noch nicht einsetzen, muss der aus dem elektronischen System generierte Begleitschein bzw. die Verantwortliche Erklärung zusätzlich in Papierform geführt und handschriftlich unterzeichnet werden. Diese Belege werden spätestens beim Abfallentsorger qualifiziert signiert und der zuständigen Behörde elektronisch übermittelt. Die Aufbewahrung der Papierdokumente erfolgt in den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen beim Entsorger. Ab 1. Februar 2011 müssen dann auch Erzeuger und Beförderer ihre elektronischen Nachweisdokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Hierzu werden eine personengebundene Signaturkarte und ein Kartenlesegerät (ab Klasse 2) benötigt. Informationen zum Signaturgesetz, Auflistungen zertifizierter Chipkartenlesegeräte und akkreditierte Zertifizierungsanbieter finden Sie unter http://www.bundesnetzagentur.de/ oder http://www.nrca-ds.de/. Datenaustausch im eANV Der Datenaustausch im eANV wird bundesweit und länderübergreifend auch zwischen unterschiedlichen EDV-Programmen über die ZKS, der von den Bundesländern eingerichteten Zentralen Koordinierungsstelle Abfall, abgewickelt. Wesentliche Bausteine dieser technischen Infrastruktur sind die virtuelle Poststelle (VPS) mit individuellen Postfächern zur Verteilung (keine Speicherung) der elektronischen Nachrichten zwischen Abfallwirtschaftbeteiligten und Behörden, der Verzeichnisdienst, ein Adressverzeichnis der Nutzer und deren Zertifikate, das Service Modul u.a. zum Abruf von Nummerkontingenten für Begleit- und Übernahmescheine das Länder eANV, das eine kostenlose Software zur Registrierung und der Bearbeitung der zur Teilnahme am eANV erforderlichen Formulare bereitstellt und die Registererstellung sowie den Nachrichtenempfang und –versand mit den ZKS-Postfächern ermöglicht. Im Web-Portal findet man allgemeine Informationen zum Themenkomplex des elektronischen Abfallnachweisverfahrens. Anbindung und Datenaustausch über die ZKS
Die Verantwortung für die Speicherung und die Vollständigkeit der Nachweisdaten liegt bei den Nutzern des Länder eANV´s. Dies gilt auch für das in bestimmten Zeitabständen erforderliche Übersignieren digitaler Urkunden. Die Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren setzt die Registrierung bei der ZKS für jeden Teilnehmer (= behördliche Nummer+Prüfziffer) über die jeweils zuständige Behörde voraus. Registrierung Voraussetzung für die Teilnahme am eANV ist die Beantragung eines elektronischen Postfaches über einen Registrierungsantrag bei der ZKS (http://www.zks-abfall.de/). Die Registrierung erfolgt in zwei Teilschritten:
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am eANV
Informationen zum Elektronischen Nachweisverfahren Wer beantwortet Ihnen Fragen zum Länder-eANV? Hierzu steht Ihnen die kostenpflichtige Servicehotline der ZKS unter der Rufnummer 01805 04 2010 zur Verfügung. |
