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500 € Bildungsprämie für berufliche Weiterbildung
Das Bundesbildungsministerium gewährt eine Bildungsprämie von bis zu 500 € für Geringverdienende.
Mit der Bildungsprämie können Sie für einen Zeitraum von 2 Jahren 50 % der Kosten einer berufsbezogenen Weiterbildung finanzieren - maximal 500 Euro.
Wenn Sie Interesse an einer beruflichen Weiterbildung haben und als Erwerbstätige/r, Berufsrückkehrer/in oder Selbstständige/r weniger als 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) zu versteuerndes Einkommen beziehen, dann können Sie sich bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Gutschein in Höhe von bis zu 500 Euro zur Ko-Finanzierung Ihrer beruflichen Weiterbildung ausstellen lassen. Bitte beachten Sie: Das "zu versteuernde Einkommen" entspricht nicht dem Bruttoeinkommen! Alleinstehende Menschen mit einem Bruttoeinkommen von etwas über 20.000 Euro können daher auch unter der Grenze liegen; bei entsprechenden Abzügen kann das Bruttoeinkommen auch noch deutlich höher liegen, ohne die Prämienberechtigung zu verlieren. Ihre Bildungsprämie erhalten Sie ganz einfach: Sie vereinbaren telefonisch bei einer der unten angegebenen Adressen einen kostenlosen Beratungstermin. Dabei kann geklärt werden, ob die Voraussetzungen für den Gutschein erfüllt sind. Bitte bringen Sie zu dem Gespräch die folgenden Unterlagen mit: Bitte beachten Sie, dass die Weiterbildung vor der Prämiengutscheinberatung weder begonnen haben, noch gebucht worden sein darf. Grundsätzlich gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden. Für einen Prämiengutschein kommen grundsätzlich Maßnahmen in Frage, die: Gutscheine können leider nicht ausgestellt werden für: Da Anbieter und Bildungsziel auf dem Prämiengutschein vermerkt werden müssen, ist es sinnvoll, mit einem möglichst konkreten Bildungsanliegen zur Beratung zu kommen. Vorab können Sie sich z.B. unter http://www.weiterbildungsdatenbank-saar.de/ oder http://www.kursnet.de/ über Kursangebote informieren.
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