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Weiterbildung
 

500 € Bildungsprämie für berufliche Weiterbildung

Das Bundesbildungsministerium gewährt eine Bildungsprämie von bis zu 500 € für Geringverdienende.
Das Bundesbildungsministerium gewährt eine Bildungsprämie von bis zu 500 € für Geringverdienende.
Mit der Bildungsprämie können Sie für einen Zeitraum von 2 Jahren 50 % der Kosten einer berufsbezogenen Weiterbildung finanzieren - maximal 500 Euro.

Wenn Sie Interesse an einer beruflichen Weiterbildung haben und als Erwerbstätige/r, Berufsrückkehrer/in oder Selbstständige/r weniger als 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) zu versteuerndes Einkommen beziehen, dann können Sie sich bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Gutschein in Höhe von bis zu 500 Euro zur Ko-Finanzierung Ihrer beruflichen Weiterbildung ausstellen lassen.

Bitte beachten Sie: Das "zu versteuernde Einkommen" entspricht nicht dem Bruttoeinkommen! Alleinstehende Menschen mit einem Bruttoeinkommen von etwas über 20.000 Euro können daher auch unter der Grenze liegen; bei entsprechenden Abzügen kann das Bruttoeinkommen auch noch deutlich höher liegen, ohne die Prämienberechtigung zu verlieren.

Ihre Bildungsprämie erhalten Sie ganz einfach: Sie vereinbaren telefonisch bei einer der unten angegebenen Adressen einen kostenlosen Beratungstermin. Dabei kann geklärt werden, ob die Voraussetzungen für den Gutschein erfüllt sind.  Bitte bringen Sie zu dem Gespräch die folgenden Unterlagen mit:
• einen amtlichen Ausweis mit Foto (Personalausweis, Pass, Führerschein),
• Ihren letzten Einkommensteuerbescheid (vom letzten oder vorletzten Jahr),
• einen Nachweis über den Aufenthaltsstatus (für Nicht-Deutsche).

Bitte beachten Sie, dass die Weiterbildung vor der Prämiengutscheinberatung weder begonnen haben, noch gebucht worden sein darf. Grundsätzlich gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden. Für einen Prämiengutschein kommen grundsätzlich Maßnahmen in Frage, die:
• außerhalb des Betriebes stattfinden, dem Sie angehören,
• Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen bzw. dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen
• über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Gutscheine können leider nicht ausgestellt werden für:
• betriebliche Anpassungsqualifizierungen und Trainings,
• Weiterbildung im Rahmen der allgemeinen Lebensführung,
• bereits anderweitig staatlich geförderte oder förderfähige Weiterbildungen (z.B. für Personen, die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds erhalten oder Anspruch auf das „Meister-BAföG“ haben),
• Einzelunterricht, Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Kongresse oder Messen.

Da Anbieter und Bildungsziel auf dem Prämiengutschein vermerkt werden müssen, ist es sinnvoll, mit einem möglichst konkreten Bildungsanliegen zur Beratung zu kommen. Vorab können Sie sich z.B. unter http://www.weiterbildungsdatenbank-saar.de/ oder http://www.kursnet.de/ über Kursangebote informieren.

CEB Fortbildungswerk gemeinnützige GmbH

CEB Fortbildungswerk gemeinnützige GmbH

Industriestraße 6-8
66663 Merzig
Jörg Bengel
Tel.: 06861/9308-47, alternativ 06861/9308-0 (Zentraler Service)
Com training and services Saarbrücken

Com training and services Saarbrücken

TEACH IT AG

Konrad-Zuse-Str. 5
66115 Saarbrücken
Thomas Frensch 
Tel.: 0681 / 76180030

VHS Regionalverband Saarbrücken

VHS Regionalverband Saarbrücken

Talstr. 8-10
66119 Saarbrücken
Drago-Paul Barth
Tel.: 0681/ 506-4341
VHS St. Ingbert

VHS St. Ingbert

Kulturhaus
Annastr. 30
66386 St. Ingbert
Elke Walgert
06894 / 38795-11

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