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Stadtumbau West
Poststraße in Völklingen
Das Programm „Stadtumbau West” ist die Reaktion von Bund und Ländern auf die neuen Herausforderungen durch den demografischen Wandel in Verbindung mit dem wirtschaftlichen Strukturwandel.
Mit dem Thema „Stadtentwicklung ohne Wachstum” betreten die Städte - aber auch Bund und Länder - Neuland. Die Bereitschaft von Politik und Verwaltung, sich mit rückläufigen Entwicklungen aktiv und frühzeitig auseinander zu setzen, steht derzeit häufig noch am Anfang. Hier wird zukünftig für bestimmte Gebiete eine Strategie erforderlich, in der „Rückbau und Aufwertung” konzeptionell und systematisch miteinander verbunden werden. Neben den Umbau bzw. moderaten geordneten Rückbau von Infrastrukturen, von Wohnungen und von Gewerbeflächen, müssen Aufwertungsangebote in Innenstädten, die „Rückgewinnung” ehemals mindergenutzter Flächen sowie gegebenenfalls imagetragende Leitprojekte treten. „Stadtumbau West” ist somit kein „Abrissprogramm”, sondern ein Programm für die Zukunft des Stadtteils in der Stadt, der Stadt in der Region. Neben der Anpassung des Bestandes bietet „Stadtumbau West” auch die Chance für die Weiterentwicklung von Stadtteilen und Städten. Nachhaltiger Stadtumbau ist daher auf der Basis gesamtstädtischer Bestandsanalysen und Konzepte sowie eines oder mehrerer teilräumlicher Entwicklungskonzepte zu entwickeln. Der Stadtumbau wird umso erfolgreicher sein, je besser es gelingt, ihn im Rahmen einer interkommunal abgestimmten Strategie zu gestalten. Ein inter-kommunal koordiniertes Konzept soll zu einer Profilierung der einzelnen Standorte und zu einer Entlastung für alle beteiligten Städte und Gemeinden führen. So können zum Beispiel Einrichtungen gemeinsam betrieben und leer gefallene Gebäude rückgebaut werden. Mit dem Stadtumbau werden den Gemeinden als Alternative zu den bisherigen Instrumenten die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung solcher Stadtumbauver-fahren zur Verfügung gestellt, in denen nicht die Regelungen des Sanierungsrechts ein hoheitliches Vorgehen erfordern, sondern auf das jeweilige Gebiet bezogene konsensuale Regelungen - vor allem mit den betroffenen Eigentümern - im Vorder-grund stehen. Ergänzend wird den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, durch den Erlass einer Städtebaulichen Satzung die Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen vor gegenläufigen Entwicklungen oder Aktivitäten von Eigentümern zu schützen. Wesentliche Förderschwerpunkte des Programms sind:
Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung förderfähiger Kosten anteilig mit einem Drittel (analog Grundprogramm der Städtebauförderung). Die Bundesmittel sind durch Landes- und kommunale Mittel zu komplementieren. Nähere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Ausgestaltung des Städtebauförderungsprogramms „Stadtumbau West” entnommen werden. Im Saarland sind derzeit folgende Städte mit ausgewählten Gebieten in das Programm „Stadtumbau West” aufgenommen worden: • Homburg: Homburg-Erbach Als Vorläufer zum Regelprogramm "Stadtumbau West" sind im Saarland auch zwei Städte im experimentellen Wohnungs- und Städtebau vertreten. Im Forschungsfeld "Stadtumbau West" das bis 2006 bzw. 2007 abgewickelt wird sind die Maßnahmen - Saarbrücken, Burbach und - Völklingen, Innenstadt vertreten. |

