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Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Die Städtebauförderung ist ein Bund-Länder-Förderprogramm zur Unterstützung kommunaler Investitionen. Sie dient dazu, gebietsbezogene städtebauliche Missstände in der Gemeinde zu beheben oder deutlich und nachhaltig zu mildern bzw. Teile des Gemeindegebiets erstmalig zu entwickeln oder einer neuen Entwicklung zuzuführen.
Das Land sieht in der Erhaltung, Erneuerung und Revitalisierung der saarländischen Städte und Gemeinden eine Daueraufgabe von hoher Wichtigkeit, der über die städtebauliche und kommunalpolitische Bedeutung hinaus auch eine starke wirtschafts- und beschäftigungspolitische Wirkung zukommt.
Die nachhaltige Stadtentwicklungspolitik ist als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen zu bewältigen. Seit 1971 stellt der Bund aus diesem Grund den Ländern kontinuierlich Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung in den Städten und Dörfern zur Verfügung. Diese Mittel werden durch Mittel des Landes und der Kommunen ergänzt.
Städtebauförderungsmittel haben starke Bündelungs- und Anstoßeffekte auf die gesamten öffentlichen Förderungsmittel und die privaten Investitionen, insbesondere auf das Bauvolumen. Ein bundesweites Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) aus dem Jahr 1996 über die Wirkungen der Städtebauförderung macht in seiner Kernaussage deutlich, dass die Städtebauförderungsmittel des Bundes und der Länder bisher öffentliche und private Bauinvestitionen in rd. 8facher Höhe bewirkt haben. Damit gehört die Städtebauförderung zu den wichtigsten und effektivsten staatlichen Investitionsprogrammen überhaupt. Wesentliches Element der Städtebauförderung ist dabei, dass die Investitionen der verschiedenen öffentlichen Träger gebündelt werden sollen, z.B. Maßnahmen im Verkehrsbereich nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, Maßnahmen des Wohnungswesens, Maßnahmen der Wirtschafts- und Tourismusförderung usw. Städtebauförderungsmaßnahmen sind gekennzeichnet durch:
Ablauf: Der Ablauf gliedert sich in die Abschnitte Vorbereitung, Durchführung und Abschluss. Dabei kommt der Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen eine große Bedeutung zu. Die Gemeinde legt durch Beschluss die Gebiete fest, in denen vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden sollen, um die Sanierungsnotwendigkeit, die Sanierungsziele und die Durchführbarkeit zu erkennen. Sie hat die Ziele und Zwecke der Sanierung zu bestimmen und legt dann das Gebiet, in dem die städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet fest (Sanierungssatzung). Mit dieser Festlegung beginnt die Durchführung der Sanierung. Auf der Grundlage des Baugesetzbuches können Städtebauförderungsmittel zur Finanzierung der einzelnen Fördergegenstände eingesetzt werden. Diese Fördergegenstände sind:
Nach Durchführung der Sanierung ist die Sanierungssatzung aufzuheben und die Maßnahme abzurechnen. Das Städtebauförderungsprogramm wird im Saarland durch das Ministerium für Umwelt nach räumlichen und sachlichen Schwerpunkten aufgestellt. Die saarländischen Städte und Gemeinden werden aus diesem Grund jährlich aufgefordert, städtebauliche Sanierungsmaßnahmen zur Aufnahme oder Fortführung in das Städtebauförderungsprogramm des Saarlandes zu melden. Die folgenden Maßnahmen sollen die saarländischen Städte und Gemeinden lebenswerter gestalten:
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