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Stadt und Land
 

Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Die Städtebauförderung ist ein Bund-Länder-Förderprogramm zur Unterstützung kommunaler Investitionen. Sie dient dazu, gebietsbezogene städtebauliche Missstände in der Gemeinde zu beheben oder deutlich und nachhaltig zu mildern bzw. Teile des Gemeindegebiets erstmalig zu entwickeln oder einer neuen Entwicklung zuzuführen.

Das Land sieht in der Erhaltung, Erneuerung und Revitalisierung der saarländischen Städte und Gemeinden eine Daueraufgabe von hoher Wichtigkeit, der über die städtebauliche und kommunalpolitische Bedeutung hinaus auch eine starke wirtschafts- und beschäftigungspolitische Wirkung zukommt.

 

Tholey
Die nachhaltige Stadtentwicklungspolitik ist als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen zu bewältigen. Seit 1971 stellt der Bund aus diesem Grund den Ländern kontinuierlich Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung in den Städten und Dörfern zur Verfügung. Diese Mittel werden durch Mittel des Landes und der Kommunen ergänzt.

Städtebauförderungsmittel haben starke Bündelungs- und Anstoßeffekte auf die gesamten öffentlichen Förderungsmittel und die privaten Investitionen, insbesondere auf das Bauvolumen. Ein bundesweites Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) aus dem Jahr 1996 über die Wirkungen der Städtebauförderung macht in seiner Kernaussage deutlich, dass die Städtebauförderungsmittel des Bundes und der Länder bisher öffentliche und private Bauinvestitionen in rd. 8facher Höhe bewirkt haben. Damit gehört die Städtebauförderung zu den wichtigsten und effektivsten staatlichen Investitionsprogrammen überhaupt.
Die Städtebauförderung ist darauf ausgerichtet, städtebauliche Missstände zu beseitigen. Die Gemeinden legen im Rahmen ihrer Planungshoheit die städtebaulichen Ziele und Konzepte sowie die Vorgehensweise fest:

Wesentliches Element der Städtebauförderung ist dabei, dass die Investitionen der verschiedenen öffentlichen Träger gebündelt werden sollen, z.B. Maßnahmen im Verkehrsbereich nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, Maßnahmen des Wohnungswesens, Maßnahmen der Wirtschafts- und Tourismusförderung usw.

Städtebauförderungsmaßnahmen sind gekennzeichnet durch:

  • Bündelung insbesondere städtebaulicher, ökologischer , verkehrlicher und wirtschaftlicher Ziele und Maßnahmen
  • Umfangreiche Einbindung der Bürger und öffentlicher Aufgabenträger bei Planung und Durchführung
  • Rechtlich und finanziell koordinierte Vorbereitung und Durchführung auf der Grundlage des Baugesetzbuches

Ablauf:
Die Gemeinde ist Trägerin der Maßnahme. Sie bereitet die Maßnahme im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung auf der Grundlage städtebaulicher Konzepte innerhalb der abgegrenzten Gebiete vor und führt sie durch. Der Gebietsbezug, das Vorliegen städtebaulicher Missstände und ein öffentliches Interesse kennzeichnen die Sanierungsmaßnahme.

Der Ablauf gliedert sich in die Abschnitte Vorbereitung, Durchführung und Abschluss. Dabei kommt der Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen eine große Bedeutung zu. Die Gemeinde legt durch Beschluss die Gebiete fest, in denen vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden sollen, um die Sanierungsnotwendigkeit, die Sanierungsziele und die Durchführbarkeit zu erkennen. Sie hat die Ziele und Zwecke der Sanierung zu bestimmen und legt dann das Gebiet, in dem die städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet fest (Sanierungssatzung). Mit dieser Festlegung beginnt die Durchführung der Sanierung. Auf der Grundlage des Baugesetzbuches können Städtebauförderungsmittel zur Finanzierung der einzelnen Fördergegenstände eingesetzt werden. Diese Fördergegenstände sind:

  • Vorbereitung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (vorbereitende Untersuchungen; städtebauliche Planungen; städtebauliche Wettbewerbe)
  • Durchführung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Ordnungsmaßnahmen, z.B. Bodenordnung einschl. Erwerb von Grundstücken, Umzug von Bewohnern und Betrieben; Freilegung von Grundstücken; Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen; Baumaßnahmen, z.B. Modernisierung und Instandsetzung, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, Standortsicherungsmaßnahmen in Gemengelagen)
  • Leistungen von Sanierungsträgern und anderen Beauftragten

Nach Durchführung der Sanierung ist die Sanierungssatzung aufzuheben und die Maßnahme abzurechnen.

Das Städtebauförderungsprogramm wird im Saarland durch das Ministerium für Umwelt nach räumlichen und sachlichen Schwerpunkten aufgestellt. Die saarländischen Städte und Gemeinden werden aus diesem Grund jährlich aufgefordert, städtebauliche Sanierungsmaßnahmen zur Aufnahme oder Fortführung in das Städtebauförderungsprogramm des Saarlandes zu melden.
Die Verteilung der Fördermittel und die Aufnahme neuer Maßnahmen der Gemeinden in das Programm werden den jeweiligen Programmgegebenheiten und dem Stand der Sanierungsmaßnahmen angepasst.
Die Förderungsrichtlinien (Siehe: Rechtliche Grundlagen, Arbeitsblätter, Formblätter) des Landes sind in der Verwaltungsvorschrift über den Einsatz von Fördermitteln festgehalten.

Die folgenden Maßnahmen sollen die saarländischen Städte und Gemeinden lebenswerter gestalten:

  • Modernisierung von Gebäuden zur Schaffung und Erhaltung preiswerten Wohnraums unter Berücksichtigung von energie- und ressourcensparenden Maßnahmen
  • Zukunftsfähige Innenstadtentwicklung durch Herrichtung von Gebäuden und ihres Umfelds für Handel, Dienstleistungen sowie innenstadtverträgliches Gewerbe sowie Mobilisierung von Bauland im innerörtlichen Bereich
  • Entsiegelung befestigter Flächen sowie Gestaltung privater Grün- und Freiflächen einschl. Fassaden- und Dachbegrünung
  • Modernisierung und Instandsetzung denkmalwerter oder stadtbildprägender Gebäude
  • Verkehrsberuhigung und Umgestaltung von Straßenräumen
  • Anlage und Umgestaltung öffentlicher Grün- und Freiflächen
  • Herrichtung denkmalwerter oder stadtbildprägender Gebäude als öffentliche Begegnungsstätten bzw. Gemeinbedarfseinrichtungen
  • Reaktivierung städtebaulicher Brachflächen sowie Konversionsflächen von Militär, Bahn, Post und Umstrukturierung von Gewerbe- und Industrieflächen
  • Minderung der Beeinträchtigungen von Wohnen und Gewerbe in Gemengelagen
  • Erstellung von Parkierungseinrichtungen und Stellplätzen in dem Umfang, wie durch Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung oder Platzgestaltung Stellplätze entfallen
  • Initiierung von privaten Investitionen in Städten und Gemeinden
  • Bewältigung von Leerstandsproblemen
  • Verringerung der Belastungen durch den motorisierten Individualverkehr (MIV)
  • Aufhalten der sozialräumlichen Polarisierung / Ghettoisierung in Städten und Gemeinden