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Städtebau im Saarland - ein Rückblick
Das Saarland war bis zum 19. Jahrhundert in seinem Siedlungsgefüge überwiegend ländlich geprägt, seine Besiedlung erfolgte hauptsächlich in Bereichen mit fruchtbaren Böden. Anfang des 19. Jahrhunderts setzte im Saarland die Industrialisierung ein, die ab 1840 mit dem Bau der Eisenbahn einen enormen Aufschwung erlebte. Die Industrialisierung konzentrierte sich dabei auf die Standorte der Kohlegewinnung und der Stahlproduktion, was noch heute in der Siedlungsstruktur als Verdichtungsraum im Dreieck Dillingen - Saarbrücken - Neunkirchen deutlich erkennbar ist.
Die Neuansiedlung der Arbeitskräfte erfolgte in dieser Zeit vor allem in den Dörfern der Saar-Seitentäler und entlang der traditionellen Verkehrsverbindungen südlich und nördlich des Saarkohlenwaldes. Die Dörfer im Verdichtungsraum wandelten sich zu Wohnsiedlungen - meist in Form ausgedehnter Straßendörfer. Die Kohlengruben und die großen Industriebetriebe der Gründerzeit hatten ein großes Interesse daran, ihre Arbeiter und Arbeiterrinnen vor Ort zu binden. Aus diesem Grund wurde der Bau von Eigenheimen der Arbeitskräfte finanziell gefördert (sogenannte Arbeiter- beziehungsweise Prämienhäuser), wodurch ein wichtiger Beitrag zum hohen Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern im Eigentum im Saarland geleistet wurde. Nach dem zweiten Weltkrieg lag die Hauptaufgabe im Wiederaufbau und in der Wohnraumbeschaffung. Vorrangige Aufgabe des Bauwesens war die Beseitigung von Trümmern, die Ausführung sparsamster Reparaturen und die Schaffung von Behelfswohnungen. Im Auftrag der französischen Militärregierung legten die Planer Roux, Pingusson, Sive, Menkès und Lefèvre einen Generalplan für den Wiederaufbau im Saarland vor. Dieser sah für die Städte Neunkirchen, Saarbrücken und Saarlouis eine radikale Modernisierung der Stadtstrukturen vor. Die Durchführung der Planung scheiterte jedoch an der Großräumigkeit der Konzeptionen, an den mangelnden finanziellen Möglichkeiten und vor allem am Widerstand der Bevölkerung, da zur Realisierung große Eingriffe in das Privatrecht notwendig gewesen wären. Um den Wiederaufbau und die weitere städtebauliche Entwicklung auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, beschloss der Landtag 1948 das "Gesetz über Planung und Städtebau im Saarland". Ein Beispiel für eine städtebauliche Planung auf der Grundlage dieses Gesetzes stellt das Eschberggebiet in der Landeshauptstadt Saarbrücken dar. Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1960 umfasst 114 ha; dort wurde ein Stadtteil für 13.000 Einwohner konzipiert und auch weitgehend planmäßig realisiert. Diese Maßnahme sowie die Planung für die "Wohnstadt Überherrn" wurden in das Programm für Demonstrativvorhaben des Bundes aufgenommen. In der zweiten Hälfte der 60er Jahre setzt eine Wandlung in den Vorstellungen für Wohnungsbau und Städtebaupolitik ein, da die Folgen der bisherigen Entwicklung sichtbar werden: die großflächigen Siedlungen an den Stadtperipherien führen zu einer Entleerung der Ortskerne. In dieser Situation wird die Notwendigkeit städtebaulicher Sanierung in den alten Ortskernen erkannt. Als rechtliches Instrumentarium tritt 1971 das Städtebauförderungsgesetz in Kraft. Mit der Gebiets- und Verwaltungsreform 1974 werden leistungsfähigere Gemeinden geschaffen, in denen auch verstärkt Sanierungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz in Angriff genommen werden. Das Bund Länder Programm "Stadtumbau West" das erstmals 2004 neu aufgelegt wurde reagiert auf die zunehmenden Probleme von Stadtvierteln und Quartieren mit einem starken strukturellen Wandel und den Auswirkungen des demographischen Wandels. War Stadtentwicklung in der jüngeren Vergangenheit immer mit Flächenwachstum und - verbrauch verbunden, muss man sich künftig auch mit dem Phänomen der Schrumpfung auseinandersetzen. |


