Umweltwirtschaft
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Das "Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS)" und seine Implementierung in der EU durch die CLP-Verordnung
Termin: 7. Mai 2009, 10:30 bis 17:00 Uhr
Veranstaltungsort: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund Inhalt: Die Industrie und die ihr nachgeschalteten Anwender sind intensiv dabei, die REACH-Anforderungen zu erfüllen. Nun ist am 20. Januar 2009 eine neue Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in Kraft getreten, die CLP-Verordnung, die ebenfalls eine neue Herausforderung für die Industrie bedeutet. Diese Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP, Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) und ersetzt die sogenannte europäische Stoffrichtlinie 67/548/EWG sowie die Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG ab 2015 vollständig. Durch diese Regelung soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sichergestellt, sowie der freie Warenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen gewährleist werden. Weiterhin soll eine weltweite Harmonisierung von Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (GHS der UN) neben Verbesserungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt auch eine Vereinfachung des Welthandels mit sich bringen. Dies gilt für das Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen, als auch für die Verwendung und für den Transport. Ziel der Veranstaltung ist es, betroffene Unternehmen in die neuen Regelungen einzuführen, um damit praktische Hilfestellungen für die Umstellung auf das neue System zu liefern. Folgende Fragestellungen sollen schwerpunktmäßig behandelt werden: - Inhalte und Prinzipien der CLP-Verordnung und des GHS Systems - Wie ist die Verordnung aufgebaut? - Was hat sich im Vergleich zum bisherigen System verändert, insbesondere welche Kriterien, Kennzeichnung, Verpackung, Stofflisten? - Welche Übergangsfristen existieren? Teilnahmegebühr: Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenfrei. Veranstalter: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) |
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie direkt auf den Seiten der Bundeanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin |



