1. Zweck
Angesichts eines weiter zunehmenden internationalen Wettbewerbs kommt Design heute eine herausragende Bedeutung in der Unternehmensstrategie zu. Zum erfolgreichen Marktauftritt gehören deshalb neben dem überzeugenden Produkt gleichzeitig die erfolgreiche Entwicklung und Positionierung der eigenen Marke sowie eine vorausschauende Innovationsstrategie. In allen angesprochenen Bereichen spielt der Einsatz von Design eine wesentliche Rolle. Die Anwendungsfelder von Design lassen sich dabei in drei grundlegende Bereiche aufteilen:
- Design als Gestaltungsprozess der Produkte
- Design als Kommunikations- und Marketinginstrument
- Design als strategischer Innovationsprozess
Die Landesregierung will durch den Saarländischen Staatspreis für Design (im Folgenden: der Staatspreis) Anstöße geben, das Wettbewerbspotential und das Innovationspotential des Design bewusster und erfolgreicher zu nutzen.
2. Die Auszeichnung
Das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft zeichnet alle 2 Jahre auf Grund eines Wettbewerbs bis zu jeweils 12 hervorragend gestaltete Erzeugnisse auf dem Gebiet des Produktdesign (Serienerzeugnisse aller Branchen) sowie des Kommunikationsdesign (analoge und digitale Medien) aus. Die Auszeichnung wird für die Gesamtqualität eines Produkts verliehen, die sich aus Gebrauchstauglichkeit, gestalterischer und technischer Innovation, Design- und Marketingstrategie, Sicherheit, Umweltverträglichkeit, Material oder Fertigungstechnik ergibt.
Der Staatspreis ist ein Ehrenpreis. Ausgezeichnet wird gutes, beispielgebendes Design von Produkten und Dienstleistungen. Er wird durch eine Urkunde an den Hersteller und den beteiligten Designer oder die beteiligte Designerin dokumentiert. Er berechtigt zur Führung des Zeichens, das den Staatspreis symbolisiert.
3. Der Wettbewerb
Der Wettbewerb um den Staatspreis findet im 2-jährigen Turnus statt.
Die technische Durchführung und Organisation des Wettbewerbs um den Staatspreis liegt bei der Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e. V. (ZPT).
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Institutionen, Designerinnen und Designer (nachfolgend Designbüros genannt), die innovative Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmensstrategien (nachfolgend Produkte genannt) entwickelt und auf dem Markt eingeführt haben. Das Produkt muss im Laufe der letzten 2 Jahre auf den Markt gekommen und zum Zeitpunkt der Bewerbung auf dem Markt erhältlich sein.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass das Designbüro und/oder die Herstellerin oder der Hersteller seinen/ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Vertretung im Saarland hat.
Die Zahl der einzureichenden Produkte ist nicht begrenzt.
Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Produkte, die von Mitgliedern der Jury gestaltet oder bearbeitet wurden.
Das Nähere regelt die ZPT in besonderen Teilnahmebedingungen, die der jeweiligen Ausschreibung zugrunde liegen.
4. Die Entscheidung
Zur Entscheidung über die Vergabe des Preises wird bei der ZPT eine Jury aus fünf Mitgliedern – mindestens zwei Mitglieder sollen Frauen sein – gebildet. Die Mitglieder werden vom Minister für Wirtschaft und Wissenschaft in Abstimmung mit der ZPT für die Dauer von 4 Jahren berufen. Der Minister für Wirtschaft und Wissenschaft bestimmt, wer den Vorsitz der Jury führt.
Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so wird eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtszeit berufen.
Die Mitglieder der Jury sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Die Jury ist nur beschlussfähig, wenn mindestens drei ihrer Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse der Jury werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
Die Sitzungen und Beratungen der Jury sind nicht öffentlich.
Zur Vorbereitung ihrer Entscheidung können die Juroren unabhängige Sachverständige hinzuziehen. Die Sachverständigen besitzen dabei lediglich eine beratende Funktion.
Die Entscheidung der Jury wird vom Minister für Wirtschaft und Wissenschaft veröffentlicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das nähere Bewertungsverfahren wird von der Jury festgelegt.
5. Sonstiges
Ein Anspruch auf die Zuwendungen des Landes besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Durchführung des Staatspreises steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel im Wirtschaftsplan der ZPT.
Diese Richtlinien treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie für die Vergabe des Saarländischen Staatspreises für Design vom 29. April 2003 (Amtsbl. S. 1354) außer Kraft.
Saarbrücken, 16. Januar 2009
Der Minister für Wirtschaft und Wissenschaft