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Haushalt und Finanzen

 
Das Saarland ist gemäß § 11 Abs. 6 Nr. 3 Finanzausgleichsgesetz verpflichtet, Bund und Ländern jährlich über die Verwendung der bis einschließlich 2004 gewährten Sanierungshilfe und über die erzielten Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung zu berichten.
Die Sanierungsauflagen binden den aggregierten Haushalt des Saarlandes einschließlich seiner Kommunen. Deshalb werden die einschlägigen Haushaltskennziffern einerseits im Vergleich des saarländischen Landeshaushalts mit den westdeutschen Flächenländern und andererseits einschließlich der saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbände mit den westdeutschen Ländern einschließlich deren Kommunen verglichen.