Denkmal
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Tipps für Eigentümer von Denkmälern
Ein denkmalgerecht saniertes Haus in Saarbrücken
Wenn das Landesdenkmalamt beabsichtigt, ein Gebäude oder Objekt unter Denkmalschutz zu stellen, werden Sie als Eigentümer von uns vorher schriftlich informiert. Sobald Ihr Gebäude als Denkmal ausgewiesen ist, müssen Sie geplante Veränderungen wie Reparaturen, Modernisierungen, Sanierungen, An- und Aufbauten, Umnutzung, Umbauten oder gar Abriss beim Landesdenkmalamt anzeigen und einen Antrag auf Genehmigung für die von Ihnen beabsichtigten Maßnahme stellen.
Für Sie besteht der Vorteil darin, Förder- und Steuerabschreibungsmöglichkeiten für Reparatur- und Pflegemaßnahmen in Anspruch nehmen zu können. Wir empfehlen Ihnen, schon vor der konkreten Planung einer Maßnahme ein Beratungsgespräch mit uns zu führen. Gemeinsam mit Ihnen klären wir Ihre individuellen Fördermöglichkeiten hinsichtlich der aktuellen gesetzlichen Denkmalförderrichtlinien. Ein Gespräch mit uns wird Ihnen die Antragstellung erheblich erleichtern. Auch unabhängig von geplanten oder laufenden Maßnahmen beraten wir Sie gerne zu Ihrem Denkmal. Unsere Broschüre "Hinweise für Denkmaleigentümer" können Sie hier kostenlos bestellen. Antragsformular und Merkblatt finden Sie rechts als Download. |
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