Sport
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Sportplanungskommission
Die Sportplanungskommission kann auf der Basis des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland nach Maßgabe der Richtlinien über die Verwendung von Sporttotomitteln zur Förderung des Sports im Saarland Zuschüsse gewähren. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendungen besteht nicht. Die Sportplanungskommission entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren finanziellen Mittel.
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KontaktSportplanungskommission
Geschäftsstelle im Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport
Martin Strauß Geschäftsführer
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