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Besatzungszeit und SaarstaatNicht mehr heim ins Reich!
Grundsteinlegung
Unter verschiedenen Modellen fiel die Entscheidung zugunsten einer Wirtschaftsunion und einer begrenzten Autonomie. Dieses Konzept vertrat die französische Regierung seit Februar 1946 gegenüber den Alliierten; sie arbeitete im Saarland konsequent an seiner Verwirklichung. Frankreich unterzeichnete nicht das Potsdamer Abkommen, da darin keine Grenzänderungen im Westen vorgesehen waren. Noch im Juli 1945 wurde das Regierungspräsidium aus dem Bezirk des übergeordneten Oberpräsidiums Mittelrhein-Saar in Neustadt an der Weinstraße gelöst und am 8. Oktober 1946 eine Verwaltungskommission gebildet. Sie trat an die Stelle des Regierungspräsidiums. Grundlage für deren Zusammensetzung waren die Ergebnisse der Kommunalwahl vom 15. September 1946. Am 22. Dezember 1946 schloß Frankreich die Grenze des Saarlandes zum übrigen Deutschland und trieb damit die Entwicklung in französischem Sinn voran.
Die materielle Not der Bevölkerung linderte sich erst nach der politische Neuordnung Ende 1947: 5. Oktober 1947 Wahlen zur Verfassunggebenden Versammlung. 20. November 1947 Einführung des französischen Franken. 17. Dezember 1947 Inkrafttreten derVerfassung. 18. Dezember 1947 Erste saarländische Regierung unter Johannes Hoffmann. 1. Januar 1948 Ablösung der Militärregierung durch ein Hochkommissariat für das Saarland. Die Verfassung schrieb in der Präambel den wirtschaftlichen Anschluß an Frankreich und die Trennung von Deutschland fest. Die französische Nachkriegspolitik hat der saarländischen Bevölkerung hier kaum Wahlmöglichkeiten gelassen. Dennoch wurde der saarländische Sonderweg offensichtlich von einer breiten Mehrheit gutgeheißen. Sowohl negative Erfahrungen mit preußischer Herrschaft und dem »Reich» als auch die Hoffnungen auf eine schnelle Verbesserung der wirtschaftlichen Lage bestimmten diese Entscheidung. Bei den führenden Vertretern der Christlichen Volkspartei und der Sozialdemokratischen Partei kam die Erfahrung der Emigration hinzu. Das Verhältnis zu Frankreich wurde 1950 und 1953 durch eine Reihe von Konventionen detailliert geregelt. |

