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Denkmal
 

Neuernennung der ehrenamtlichen Denkmalbeauftragten

Das Saarländische Denkmalschutzgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, hat die Möglichkeit zum ehrenamtlichen Engagement in der Denkmalpflege geschaffen, wobei die ehrenamtlichen Denkmalbeauftragten für fünf Jahre berufen werden. Die erste Berufungszeit endete am 31. März 2011. Von den derzeit zweiundzwanzig ehrenamtlichen Denkmalbeauftragten hatten sich sechzehn zur weiteren Mitarbeit bereiterklärt, so dass aus den inzwischen eingegangenen Bewerberbungen fünf neue Denkmalbeauftragte bestimmt werden konnten.

Mit dem Beginn der zweiten Berufungsperiode am 01. April 2011 erhielten in einer Feierstunde am 8. April 2011 die zweiundzwanzig ehrenamtlichen Denkmalbeauftragten im Sitzungssaal des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr ihre Ernennungsschreiben aus der Hand von Frau Ministerin Peter.

Die Denkmalbeauftragten werden vor Ort als Sachwalter des Landesdenkmalamtes eingesetzt, um u. a. Denkanstöße zu geben und sich für den Erhalt der Denkmale einzusetzen. Hier kann der Denkmalbeauftragte in enger Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt aktiv werden und Denkmalpflege in wichtigen Belangen unterstützen.

Zu den Aufgaben der Denkmalbeauftragten können beispielsweise gehören:

·        Das Sammeln von Informationen zu Baudenkmalen bzw. zu Bodendenkmalen

·        Recherchen zu Baudenkmalen bzw. zu Bodendenkmalen. Angebot von Führungen und anderen Formen der Denkmalvermittlung

·        Übernahme einzelner Projektarbeiten, z.B. Kartierung von Fundstellen oder Flurdenkmälern wie Grenzsteine und Wegekreuze, fotografische Dokumentation, Hilfe bei Bauaufmaß, usw.

·        Kontaktpflege mit Geschichtsvereinen, Heimatforschern usw.

Ehrenamtliche Denkmalbeauftragte werden auf ihre Tätigkeit durch Schulung und spätere Fortbildung vorbereitet. Ihre Arbeit kann sich auf bestimmte Themenkreise oder Örtlichkeiten beziehen. Die individuellen Interessen werden bei der Festlegung des Arbeitsbereiches berücksichtigt. Die Ehrenamtlichen Denkmalpfleger arbeiten in engem Kontakt mit dem Landesdenkmalamt. Die Amtzeit der nun neuernannten Denkmalbeauftragten wird am 31. März 2016 enden.

Kontakt

Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr
Landesdenkmalamt
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 501-2443
Telefax
(0681) 501-2478