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Wohnen im AlterFörderprogramm des Landes zum seniorengerechten Umbau von Wohnungen
Sonderprogramm "Wohnen im Alter"
Die saarländische Landesregierung fördert altersgerechten Wohnungsumbau als Beitrag zur Verbesserung des Lebens und Wohnens älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Das Förderprogramm wurde von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Fast 1300 Anträge sind bereits bewilligt.
Allerdings sind die in 2009 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von vier Millionen Euro für neue Anträge erschöpft. Damit Ihnen zustehende Ansprüche nicht entgehen, können Sie uns Ihren ausgefüllten Antrag dennoch zukommen lassen. Auf Grundlage der in 2010 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und den ggf. angepassten Förderrichtlinien wird dann entschieden, in welchem Umfang Ihnen für Ihre Baumaßnahmen im kommenden Jahr ein Zuschuss gewährt werden kann. Die demografische Entwicklung der saarländischen Bevölkerung erfordert eine gezielte Anpassung des Wohnumfeldes, der Wohnräume und der Dienstleistungen an die Bedürfnisse der jeweiligen Generationen. Die Anzahl älterer Menschen steigt und die allermeisten wünschen sich, ihren Lebensabend so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Denn mit zunehmendem Alter bestimmt die Wohnqualität immer mehr die Lebensqualität. Es wird daher angestrebt, dass Menschen ab 60 Jahre sich eigenverantwortlich mit ihrer aktuellen Wohnsituation auseinander setzen und vorausschauend prüfen und selbst entscheiden sollen, welche Maßnahmen sich anbieten, das Wohnen in der gewohnten Umgebung bis ins hohe Alter barrierefrei zu ermöglichen. Mit dem Sonderprogramm „Wohnen im Alter“ unterstützt die Landesregierung ältere Menschen, ihre altersbedingten Bedürfnisse individuell zu bestimmen und entsprechende Maßnahmen selbstbestimmt zu wählen. Im Mittelpunkt des Programms steht u.a. die einzelfallbezogene Bezuschussung von altersgerechter Wohnraumanpassung.
Menschen ab 60 Jahren, die sich eigenverantwortlich mit ihrer aktuellen Wohnsituation auseinander setzen und vorausschauend prüfen und selbst entscheiden, welche Maßnahmen sich anbieten, das Wohnen in der gewohntenUmgebung bis ins hohe Alter barrierefrei zu ermöglichen. • Wohneigentümer Was wird gefördert? Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange älterer Menschen. Gefördert werden beispielsweise Kosten: • der Verbesserung der Erreichbarkeit der Wohnung (z.B. Einbau von Rampen oder Aufzügen) Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Er beträgt einkommensabhängig (gemäß Wohnraumförderungsgesetz WoFG) bis zu 50% der anerkannten förderfähigen Kosten, höchstens 4.000 Euro. Sonstige Ausstattungsverbesserungen werden bis 500 Euro in voller Höhe gefördert. Wo wird ein Zuschuss beantragt? Was ist wichtig für die Antragsstellung? Noch Fragen? Informationen sowie wichtige Unterlagen und Formulare finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite.
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Formulare
Hier finden Sie das Antragsformular auf Gewährung einer Zuwendung, den Mittelabruf sowie den Verwendungsnachweis.
Downloads
Rechtsgrundlage und inhaltliche Ausgestaltung des Programms sowie allgemeine Informationen zur Antragsstellung und zu den Fördervoraussetzungen.
Fachliche BeratungKontaktMinisterium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport
Abteilung A1
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