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Soziales
 

Wohnen im Alter

Förderprogramm des Landes zum seniorengerechten Umbau von Wohnungen

Sonderprogramm "Wohnen im Alter"
Sonderprogramm "Wohnen im Alter"
Die saarländische Landesregierung fördert altersgerechten Wohnungsumbau als Beitrag zur Verbesserung des Lebens und Wohnens älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Das Förderprogramm wurde von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Fast 1300 Anträge sind bereits bewilligt.

Allerdings sind die in 2009 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von vier Millionen Euro für neue Anträge erschöpft. Damit Ihnen zustehende Ansprüche nicht entgehen, können Sie uns Ihren ausgefüllten Antrag dennoch zukommen lassen.

Auf Grundlage der in 2010 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und den ggf. angepassten Förderrichtlinien wird dann entschieden, in welchem Umfang Ihnen für Ihre Baumaßnahmen im kommenden Jahr ein Zuschuss gewährt werden kann.

Die demografische Entwicklung der saarländischen Bevölkerung erfordert eine gezielte Anpassung des Wohnumfeldes, der Wohnräume und der Dienstleistungen an die Bedürfnisse der jeweiligen Generationen.

Die Anzahl älterer Menschen steigt und die allermeisten wünschen sich, ihren Lebensabend so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Denn mit zunehmendem Alter bestimmt die Wohnqualität immer mehr die Lebensqualität.

Es wird daher angestrebt, dass Menschen ab 60 Jahre sich eigenverantwortlich mit ihrer aktuellen Wohnsituation auseinander setzen und vorausschauend prüfen und selbst entscheiden sollen, welche Maßnahmen sich anbieten, das Wohnen in der gewohnten Umgebung bis ins hohe Alter barrierefrei zu ermöglichen.

Mit dem Sonderprogramm „Wohnen im Alter“ unterstützt die Landesregierung ältere Menschen, ihre altersbedingten Bedürfnisse individuell zu bestimmen und entsprechende Maßnahmen selbstbestimmt zu wählen. Im Mittelpunkt des Programms steht u.a. die einzelfallbezogene Bezuschussung von altersgerechter Wohnraumanpassung.


Wer kann einen Zuschuss beantragen?

Menschen ab 60 Jahren, die sich eigenverantwortlich mit ihrer aktuellen Wohnsituation auseinander setzen und vorausschauend prüfen und selbst entscheiden, welche Maßnahmen sich anbieten, das Wohnen in der gewohntenUmgebung bis ins hohe Alter barrierefrei zu ermöglichen.

• Wohneigentümer
• Mieter von Wohnungen (bei Zustimmung des Vermieters)

Was wird gefördert?

Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange älterer Menschen.

Gefördert werden beispielsweise Kosten:

• der Verbesserung der Erreichbarkeit der Wohnung (z.B. Einbau von Rampen oder Aufzügen)
• des rollstuhlgerechten Umbaus von Wohnungen (z.B. Grundrissänderungen zur Schaffung von notwendigen Bewegungsflächen in Wohn- und Schlafräumen sowie Fluren)
• der barrierefreien Umgestaltung des Bades (z.B. Einbau bodengleicher Dusche, Schaffung von notwendigen Bewegungsflächen, sonstige Ausstattungsverbesserungen (z.B. Verlegung von Schaltern, Steckdosen und Haltegriffen)
• der Verbreiterung von Türen und Abbau von Türschwellen
• der Nachrüstung von elektrischen Türöffnern
• der altersgerechten Umgestaltung in Küchen (z.B. Erhöhung der Arbeitsplatte)

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Er beträgt einkommensabhängig (gemäß Wohnraumförderungsgesetz WoFG) bis zu 50% der anerkannten förderfähigen Kosten, höchstens 4.000 Euro. Sonstige Ausstattungsverbesserungen werden bis 500 Euro in voller Höhe gefördert.
Es können mehrere Anträge gestellt werden, wobei die Gesamtsumme der Förderung aller Baumaßnahmen und der Ausstattungsverbesserungen maximal 4.000 Euro pro Haushalt beträgt. Die Höchstsumme vermindert sich um Ansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern (z.B. Kranken- und Pflegekasse, Sozialhilfe).
Maßnahmen und Ausstattungsverbesserungen können nur dann gefördert werden, wenn mit ihnen vor der Bescheidung Ihres Antrages noch nicht begonnen wurde, z.B. noch keine Waren gekauft oder ein entsprechender Handwerkerauftrag erteilt wurde (der Beginn der Planung sowie Einholung von unverbindlichen Angeboten oder Kostenvoranschlägen sind unschädlich).

Wo wird ein Zuschuss beantragt?

Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport, Sonderprogramm „Wohnen im Alter“ Antragsformulare werden vom Ministerium bereitgestellt

Was ist wichtig für die Antragsstellung?

Der Zuwendungsempfänger oder eine haushaltsangehörige Person muss das 60. Lebensjahr vollendet haben
Dem Antrag muss der Nachweis einer fachlichen Beratung (Pflegestützpunkt) beigefügt sein
Gefördert werden nur Maßnahmen, die im Saarland durchgeführt werden
Bei Förderanträgen von Mietern ist eine Einverständniserklärung des Vermieters erforderlich
Der geförderte Wohnraum muss mindestens über einen Zeitraum von 5 Jahren nach Gewährung der Zuwendung entsprechend dem Verwendungszweck genutzt werden. Ist der Mieter Zuwendungsempfänger, ist für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses der Vermieter verpflichtet, den Wohnraum für die Dauer der Zweckbindung nur Berechtigten zu überlassen

Noch Fragen?

Informationen sowie wichtige Unterlagen und Formulare finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite. 
Bie weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel. (0681) 501-3120  und unter Tel. (0681) 501-3881 zur Verfügung.

 

Formulare

Hier finden Sie das Antragsformular auf Gewährung einer Zuwendung, den Mittelabruf sowie den Verwendungsnachweis.

Downloads

Rechtsgrundlage und inhaltliche Ausgestaltung des Programms sowie allgemeine Informationen zur Antragsstellung und zu den Fördervoraussetzungen.

Fachliche Beratung

Fachliche Beratung erhalten Sie bei den regionalen (Wohn-) Beratungs- und Koordinierungsstellen für ambulante Altenhilfe.

Kontakt

Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport
Abteilung A1
Franz-Josef-Röder-str. 23
66119 Saarbrücken
Telefon
(0681) 501-3120
(0681) 501-3881 (mobil)
Telefax
(0681) 501-3408