Ministerium für Inneres und Sport
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Rechtliche GrundlagenDas Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland enthält in einer Reihe von Vorschriften ein umfassendes System zum Schutz unserer Demokratie:
Das gemeinsame Handlungsgerüst der Verfassungsschutzbehörden wird durch das „Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz“ (BVerfSchG) vom 20. Dezember 1990 vorgegeben. Aufgaben und Befugnisse des saarländischen Landesamtes für Verfassungsschutz sind im „Saarländischen Verfassungsschutzgesetz“ (SVerfSchG) festgelegt. Das saarländische Verfassungsschutzgesetz ist unter www.landesrecht.saarland.de abrufbar. |


