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OrganeZentrale Organe der Fachhochschule sind
der Rektor
der Fachbereichsleiter
Der Rektor ist Leiter der Fachhochschule, Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter der Beschäftigten, Vorgesetzter der Studierenden während des fachwissenschaftlichen Studiums, Beauftragter für den Haushalt und Vorsitzender im Konzil. Das Konzil berät und unterstützt den Rektor bei der Leitung der Fachhochschule. Es ist zu hören vor der Errichtung oder Aufhebung von Fachbereichen, vor der Bestellung des Rektors, der Fachbereichsleiter und der Stellvertreter, vor Erstellung des Voranschlages zum Haushaltsplan sowie bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Fachhochschule oder mehrere Fachbereiche. Das Konzil nimmt den Jahresbericht des Rektors entgegen. Die Fachbereiche erfüllen für ihre Fachrichtung die Aufgaben der Fachhochschule. Insbesondere stellen sie die Studienpläne und die Pläne über die Unterrichtsveranstaltungen auf und sind verantwortlich für deren ordnungsgemäße Durchführung. Zur Zeit gibt es an der Fachhochschule den Fachbereich Allgemeiner Verwaltungsdienst und den Fachbereich Polizeivollzugsdienst. Der Fachbereichsleiter leitet und vertritt den Fachbereich. Er wird aus dem Kreis der Dozenten des Fachbereichs auf Vorschlag der Fachbereichsrates nach Anhörung des Konzils vom Ministerium für Inneres, Kultur und Europa bestellt. Der Fachbereichsrat berät und unterstützt den Fachbereichsleiter bei der Leitung des Fachbereiches sowie bei der Erfüllung der bereits genannten besonderen Aufgaben der Fachbereiche. Die Zusammensetzung der Fachbereichsräte der Fachbereiche ist unterschiedlich. Dem Fachbereichsrat Polizeivollzugsdienst gehören der Fachbereichsleiter als Vorsitzender, der Stellvertreter, ein vom Ministerium für Inneres, Kultur und Europa bestellter Vertreter, je zwei Vertreter der Dozenten und der Studierenden des Fachbereiches sowie ein vom zuständigen Ministerium bestellter Vertreter an. |


