Ministerium für Inneres, Kultur und Europa
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Polizeirecht
Die Abteilung D (Polizeiangelegenheiten) nimmt für das Ministerium für Inneres und Sport die Dienst- und Fachaufsicht im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr wahr.
Das Saarländische Polizeigesetz schafft den rechtlichen Handlungsspielraum für die Gefahrenabwehraufgaben der Vollzugspolizei und der Polizeiverwaltungsbehörden (Orts- und Kreispolizeibehörden).
Das saarländische Polizeigesetz ist unter www.landesrecht.saarland.de abrufbar. |


