Saarland.de - Startseite
   Benutzerhinweise    Inhalt    Suche
Ministerium für Inneres, Kultur und Europa
 

Personenstandsrecht

Das Personenstandsrecht regelt vor allem die Beurkundung von Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod, die dem Standesbeamten obliegt.
Das Personenstandsrecht regelt vor allem die Beurkundung von Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod, die dem Standesbeamten obliegt.
Das Ministerium für Inneres und Sport ist oberste Fachaufsichtsbehörde über die Standesämter im Saarland.

Allgemeine Informationen zu den Themen Geburt, Heirat, Lebenspartnerschaft und Sterbefall können den entsprechenden Veröffentlichungen unter "Bürgerdienste Saar, Themenbereich Familie, Senioren und Kinder" entnommen werden.               
Für spezielle Auskünfte im Einzelfall stehen die Standesämter gerne zur Verfügung.