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Europa
 

Verfassung des Saarlandes: Europa im Landesrecht

Europäische Integration und grenzüberschreitende Zusammenarbeit haben im Saarland nicht nur aufgrund seiner Lage in der Region SaarLorLux besondere Bedeutung. Das Saarland hat als erstes Bundesland im Jahre 1992 die europäische Einigung und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit als Staatsziele in die Verfassung aufgenommen.

Nach Artikel 60 Absatz 2 der Verfassung des Saarlandes verpflichtet sich das Saarland zur Förderung der europäischen Einigung. Dies geht einher mit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit anderen europäischen Regionen, insbesondere was die Beziehungen zwischen benachbarten Gebietskörperschaften und Einrichtungen angeht. Die Landesverfassung enthält den Auftrag zu einem aktiven Engagement in der Europapolitik und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Die große Bedeutung der europäischen Integration zeigt sich außerdem in Artikel 64 der Verfassung des Saarlandes. Bei Wahlen in Gemeinden und Gemeindeverbänden dürfen nicht nur deutsche Staatsangehörige wählen und gewählt werden, sondern auch Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der EU mit Wohnsitz in Deutschland wird dieses Recht eingeräumt. Diese Regelung erfolgt in Umsetzung von Artikel 28 Grundgesetz und der Richtlinie 94/80/EG.

Das Wahlrecht für Unionsbürger auf Kommunalebene wird zudem in weiteren Landesgesetzen ausgestaltet: § 13 Kommunalwahlgesetz enthält die Wahlberechtigung für Unionsbürger und -bürgerinnen. In § 54 Kommunalselbstverwaltungsgesetz wird die Wählbarkeit eines Unionsbürgers zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister festgehalten.

Weiterhin zeigt sich ein europäischer Aspekt in Artikel 76a der Landesverfassung:Durch die zunehmende europäische Integration wurden immer mehr Hoheitsbefugnisse auf die EU-Ebene übertragen. Damit werden Probleme und Aufgaben, die zuvor Sache von Bund und Ländern waren, nun in Brüssel gelöst. Um diesen Kompetenzverlust auszugleichen, enthält Artikel 23 GG Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat bei Vorhaben der Europäischen Union. Bundestag und Bundesrat haben Gelegenheit, zu europäischen Gesetzesinitiativen Stellung zu nehmen, bevor über diese im Rat der EU entschieden wird. Dies ermöglicht den Ländern, zumindest mittelbar Einfluss zu nehmen. Hier knüpft die Regelung der Beteiligung des Landtags an: Bevor die Landesregierung im Bundesrat zu einer europapolitischen Initiative Stellung nimmt, erhält der saarländische Landtag die Gelegenheit, diese Initiative zu prüfen und der Landesregierung seine Einschätzung mit auf den Weg zu geben.
Die so erreichte Mitwirkung des saarländischen Landtags bei Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union ist geeignet, frühzeitig Öffentlichkeit für die Europapolitik zu schaffen und so den Bürgerinnen und Bürgern im Saarland "Europa" näher zu bringen.

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist auch in anderen saarländischen Gesetzen verankert.§ 5 Kommunalselbstverwaltungsgesetz beauftragt die Gemeinden, das soziale kulturelle und wirtschaftliche Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern und verpflichtet sie in diesem Zusammenhang zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit benachbarten kommunalen Gebietskörperschaften anderer europäischer Regionen. Praktisch relevant wird dies vor allem, wenn man an die Gemeinden an der Grenze zu Frankreich und Luxemburg denkt.