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Schengener Abkommen
Das Schengener Abkommen wurde am 14. Juni 1985 durch Vertreter der EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg unterzeichnet. Es beinhaltet den sukzessiven Abbau der Kontrollen des Waren- und Personenverkehrs an den Binnengrenzen zwischen den Vertragsparteien.
Nach und nach haben sich mehrere Länder den fünf Gründerstaaten angeschlossen: Italien (1990), Portugal und Spanien (1991), Griechenland (1992), Österreich (1995), Dänemark, Finnland und Schweden (1996). Norwegen und Island sind dem Schengener Abkommen beigetreten (1996), obwohl sie keine Mitglieder der Europäischen Union sind. Am 5. Juni 2005 stimmte auch die Schweiz in einer Volksabstimmung für einen Beitritt zum Schengen-Vertrag. Großbritannien und Irland nehmen in eingeschränktem Umfang, nämlich nur im Bereich der polizeilichen und strafrechtlichen Zusammenarbeit an dem Abkommen teil. Im Mai 2004 sind auch Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern beigetreten. Zur Umsetzung des Schengener Abkommens, und um mögliche Sicherheitsdefizite aufgrund der neu gewonnenen Freizügigkeit zu kompensieren, haben die Staaten im Juni 1990 ein Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Abkommens unterzeichnet, welches 1995 in Kraft getreten ist. Hierin werden Verfahrenseinzelheiten und Maßnahmen zur Stärkung der inneren Sicherheit festgelegt. Dazu gehören beispielsweise die Vereinheitlichung der Vorschriften für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt von Ausländern im Schengen-Raum, die Bestimmung des für einen Asylantrag zuständigen Mitgliedstaats, Maßnahmen gegen grenzüberschreitenden Drogenhandel, polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit sowie die verstärkte Kontrolle an den Außengrenzen der Schengen-Staaten. Ein Kernstück der Ausgleichsmaßnahmen stellt das Schengener Informationssystem (SIS) dar. Es handelt sich dabei um ein Personen- und Sachfahndungssystem, welches allen Schengen-Staaten zur Verfügung steht und somit die Verbrechensbekämpfung über die Grenzen hinweg erleichtert. Ein Protokoll zum Amsterdamer Vertrag integrierte 1997 den sogenannten "Schengen-Besitzstand", der sich aus dem Abkommen ("Schengen I"), dem Übereinkommen ("Schengen II") und den auf deren Grundlage angenommenen Bestimmungen zusammensetzt, in den rechtlichen Rahmen der Europäischen Union. Neben der juristischen Einbeziehung hat dabei auch gleichzeitig eine institutionelle Übernahme stattgefunden. Beitrittskandidaten müssen den Schengen-Besitzstand vollständig übernehmen. Damit ist das freie Überqueren der Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten zum EU-Bürgerrecht geworden. Zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes haben am 27. Mai 2005 Deutschland, Belgien, Spanien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Österreich einen Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit unterzeichnet ("Schengen III"). Dieses Abkommen nimmt für sich in Anspruch, eine Vorreiterrolle beim Erreichen eines möglichst hohen Standards der polizeilichen Zusammenarbeit auf EU-Ebene zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration einzunehmen und steht der Beteiligung anderer EU-Mitgliedstaaten offen. Das Schengener Abkommen entfaltet gerade im Saarland, das geprägt ist durch seine geographische Grenzlage, besondere Bedeutung. Das Überqueren der Grenzen ist hier nahezu selbstverständlich, und das nicht nur im Hinblick auf den täglichen Pendler-Verkehr. Wie das Saarland profitiert die SaarLorLux-Region insgesamt vom stärkeren wirtschaftlichen Austausch, von der Zusammenarbeit am Arbeitsmarkt, bei Polizei und Justiz, in Bildung und Wissenschaft sowie in der Gesundheitspolitik. So konnte die saarländische Landesregierung anlässlich des zwanzigjährigen Schengenjubiläums in diesem Jahr die positive Bilanz einer Vielzahl von Projekten präsentieren, die bei einer gemeinsamen Kabinettssitzung mit Luxemburg im Jahr 2003 vereinbart worden waren. Dazu zählt beispielweise das Projekt "Schengen-Schule" mit dem Austausch von Grundschullehrern zwischen den Grundschulen Perl und Remerchen oder das Projekt "Kulturhauptstadt SaarLorLux 2007". Eine enge Zusammenarbeit im SaarLorLux-Raum hat sich aufgrund des Schengener Abkommens gerade auch im Sicherheits-, Rettungs- und Polizeibereich etabliert, etwa dergestalt, dass seit April 2005 der luxemburgische Luftrettungsdienst auch zu Einsätzen ins Saarland gerufen werden kann. |


