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Ministerium für Inneres, Kultur und Europa
 

Kommunaler Finanzausgleich, Steuern, kommunale Wirtschaft, VOB-Anlaufstelle für den kommunalen Zuständigkeitsbereich des Ministeriums

Kommunaler Finanzausgleich 
Die Finanzausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände wird nach dem Kommunalfinanzausgleichsgesetz (KFAG) um einen Anteil an den wichtigsten Steuereinnahmen und an weiteren wichtigen Einnahmequellen des Landes aufgestockt. Die sog. Finanzausgleichsmasse beläuft sich mit Schwankungen in Abhängigkeit von der Höhe der Steuereinnahmen des Landes jährlich auf über 450 Mio. €.

Der Großteil der Finanzausgleichsmasse wird nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel über die sog. Schlüsselzuweisungen auf die Gemeinden und Gemeindeverbände verteilt. Darüber hinaus erhalten die Gemeindeverbände bei beruflichen Schulen und bei Schulen für Behinderte einen sogenannten Schulsachkostenausgleich zum Ausgleich der laufenden sächlichen Schullasten für auswärtige Schüler. Die Mittelstädte Völklingen und St. Ingbert sowie die Landeshauptstadt Saarbrücken erhalten für besondere Aufgaben, die über den Aufgabenumfang der übrigen Gemeinden hinausgehen, sogenannte Kopfbeträge. Über die Kommunalisierungszuweisungen werden Mehrausgaben für Aufgaben ausgeglichen, die den Gemeindeverbänden 1997 im Wesentlichen als Auftragsangelegenheiten übertragen und bis dahin von den staatlichen Verwaltungen der Landratsämter wahrgenommen wurden. 

Kommunale Wirtschaft
Kommunen entwickeln heute zur Erfüllung ihrer Daseinsvorsorgeaufgaben in großem Umfange wirtschaftliche Aktivitäten durch Produktion und Verteilung von Gütern und Dienstleistungen vielfältiger Art. Beispiele hierfür sind die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser, aber auch die Abwasser- und Abfallentsorgung, der öffentliche Personennahverkehr und der Betrieb von Freizeiteinrichtungen. Dabei kann es auch zu Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen kommen, weshalb im Verhältnis zwischen kommunaler Wirtschaft und privater Wirtschaft Interessenskollissionen auftreten können. In welcher Rechtsform sie ihre Aufgaben erfüllen, entscheiden die Kommunen in eigener Verantwortung. Als öffentlich-rechtliche Rechtsform stehen ihnen hierfür neben dem Regiebetrieb der Eigenbetrieb zur Verfügung. Von den privatrechtlichen Unternehmensformen entscheiden sie sich am häufigsten für die „Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)“. Die GmbH eröffnet den Kommunen auch die Möglichkeit der vielfach schon praktizierten partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit reinen Privatunternehmen. Die Kommunen unterliegen bei ihrer wirtschaftlichen Betätigung als auch bei der Wahl der Unternehmensform einschränkenden rechtlichen Regelungen. Im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz der Länder für kommunale Angelegenheiten erarbeitet das Referat diese rechtlichen Grundlagen. Zudem achtet es als oberste Kommunalaufsichtsbehörde auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und steht den Kommunen beratend zur Seite.

Kommunales Bau- und Vergabewesen

Dem MIFFS obliegt die grundsätzliche Zuständigkeit zur Regelung des kommunalen Vergaberechts, d. h. der Rechtsgrundlagen für das gesamte Beschaffungswesen, insbesondere der Vergabe von Bauleistungen.


VOB-Anlaufstelle für kommunale Baumaßnahmen
Beim MIFFS ist für kommunale Baumaßnahmen eine sog. VOB-Anlaufstelle eingerichtet.
Aufgabe der VOB-Anlaufstelle ist es, als eine Art Schiedsstelle Beschwerden über mögliche Verstöße der saarländischen Kommunen gegen bauvergaberechtliche Bestimmungen entgegenzunehmen und ggf. für Abhilfe zu sorgen. Hiervon ausgehend hat sich im Laufe der Zeit eine intensive Beratungstätigkeit sowohl für die kommunalen Vergabestellen als auch für die Bewerber um Bauaufträge entwickelt.

Obwohl die Entscheidungen der VOB-Anlaufstelle keine Bindungswirkung entfalten, sondern nur empfehlenden Charakter haben, führt die Befassung der VOB-Anlaufstelle in aller Regel zu einer einvernehmlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten zwischen der Vergabestelle und den Bietern.

Wahrung der finanzwirtschaftlichen Interessen der Kommunen
bei Gesetzgebung und anderen Maßnahmen in den Bereichen Länderfinanzausgleich, Steuern, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, Gewerbesteuerumlage.

Bearbeitung von betriebswirtschaftlichen Grundsatzfragen
aus dem Bereich des kommunalen Abgabenrechts


Kontakt

Ministerium für Inneres und Sport
Referat C4
Hans-Josef Rupp
Referatsleiter
Franz-Josef-Röder-Str. 21
66119 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 501-2179
Telefax
(0681) 501-2110