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Kommunale Angelegenheiten
Dahinter steht der Gedanke, dass die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen die Angelegenheiten ihrer örtlichen Gemeinschaft selbst regeln und verwalten sollen.
Denn die Teilnahme und Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger an der eigenverantwortlichen Gestaltung öffentlicher Aufgaben der engeren Heimat ist eine unerlässliche Voraussetzung des demokratischen und sozialen Rechtsstaats. In dem Bemühen, dieser Verfassungsaufgabe gerecht zu werden, will das Saarland und hier insbesondere das Ministerium für Inneres und Sport den Kommunen verlässlicher Partner sein. Sachliche Kooperation und Vertrauen sind die Leitlinien des Kommunalministeriums, die für die Zusammenarbeit mit den Kommunen prägend sein sollen. Dies erleichtert den Organen der Gemeinden und Landkreise wie auch dem Regionalverband Saarbrücken als Gebietskörperschaften, das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohnern, Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Kommunale Entwicklungen seit 1974 bis heute
Durch die Gebiets- und Verwaltungsreform 1974 wurden im Saarland größere und leistungsfähigere kommunale Verwaltungseinheiten geschaffen, um so den sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Anforderungen einerseits und den modernen administrativen Erfordernissen andererseits für mehrere Jahrzehnte gewachsen zu sein. Ausgerichtet an der Durchschnittsgröße und Leistungsfähigkeit der neuen Verwaltungseinheiten wurden die Aufgaben zwischen Land, Gemeindeverbänden und Gemeinden neu verteilt. Die kommunale Gebiets- und Verwaltungsreform wurde auf der Grundlage des Gesetzes zur Vorbereitung der kommunalen Gebiets- und Verwaltungsreform vom 17.12.1970 (Amtsbl. S.949) durchgeführt durch die Gesetze: · zur Neugliederung der Gemeinden und Landkreise des Saarlandes (Neugliederungsgesetz) vom 19.12.1973 (Amtsbl. S. 852), · zur Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes vom 13.12.1973 (Amtsbl. S. 829) und · über die Funktionalreform vom 05.12.1973 (Amtsbl. 1974 S. 33). Das Neugliederungsgesetz sah im Wesentlichen folgende Änderungen vor: · aus ehemals sieben Landkreisen wurden fünf Landkreise; der Stadtverband Saarbrücken wurde neu geschaffen, · die frühere kreisfreie Stadt Saarbrücken erhielt den Status einer stadtverbandsangehörigen Gemeinde mit Sonderzuständigkeiten, · die Ämter wurden aufgelöst; von 42 Ämtern sind 32 Ämter in ihrem wesentlichen Umfang neue Einheitsgemeinden geworden oder von diesen aufgenommen worden, · die vor der Gebietsreform bestehenden 345 Gemeinden wurden mit Ausnahme der Städte Saarlouis, Dillingen, Friedrichsthal und Sulzbach/Saar aufgelöst und zu insgesamt 50 Einheitsgemeinden zusammengeschlossen. Im Zuge einer Überprüfung der Gebietsreform wurden im Jahr 1981 die Gemeindebezirke Bous und Ensdorf aus der Gemeinde Schwalbach ausgegliedert und erhielten jeweils den Status eigenständiger Gemeinden; insoweit ist die Zahl der Gemeinden von ursprünglich 50 auf 52 angestiegen. Gemeindeverbände Regionalverband Saarbrücken Landkreis Merzig-Wadern Landkreis Neunkirchen Landkreis Saarlouis Saarpfalz-Kreis Landkreis St. Wendel Die 52 saarländischen Gemeinden unterteilen sich nach der Größe der Fläche wie folgt: · Die größte saarländische Gemeinde mit 178.914 Einwohnerinnen und Einwohnern ist die Landeshauptstadt Saarbrücken. Nur sieben saarländische Gemeinden in dünn besiedelten ländlichen Gebieten haben weniger als 8.000 Einwohner. Entscheidende Inhalte des Verwaltungsstrukturreformgesetzes (VSRG), das die vor dem Hintergrund des sog. Hesse-Gutachtens eingeleiteten Reform zum 01.01.2008 umgesetzt hat, sind insbesondere: Die einschlägigen Gesetzestexte sind unter www.landesrecht.saarland.de abrufbar.
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