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Geräte- und Produktsicherheit
Die CE-Kennzeichnung ist eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit
Der Schutz von Leben und Gesundheit der Verbraucher ist das primäre Ziel des technischen Verbraucherschutzes. Durch ein vergleichbares europaweites Schutzniveau sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden und der freie Warenverkehr von Produkten, die dem hohen Sicherheitsniveau der europäischen Vorschriften nicht entsprechen, unterbunden werden.
Für einige Produktgruppen (zum Beispiel für Spielzeug, Elektrogeräte, Maschinen, Druckgeräte, Aufzüge) wurden spezielle Vorschriften, die ihr Inverkehrbringen und das vorab zu durchlaufende Konformitätsbewertungsverfahren regeln, erlassen. Durch CE-Zeichen bestätigt der Hersteller bzw. der rechtlich Verantwortliche die Einhaltung der europaweit geltenden Vorschriften. Bei außerhalb der EU hergestellten Produkten trägt primär der sog. „EU-Bevollmächtigte des Herstellers“ oder der „Einführer in den europäischen Binnenmarkt“ die rechtliche Verantwortung. Eine funktionierende Marktüberwachung ist aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Marktgeschehens moderner und globalisierter Industriegesellschaften nur durch ein arbeitsteiliges und koordiniertes Vorgehen der zuständigen Landesbehörden zu erreichen. Zum schnellen und umfassenden behördlichen Informationsaustausch wurden das Datenbanksystem ICSMS und das RAPEX-Meldesystem der europäischen Mitgliedsstaaten entwickelt. Die saarländische Marktüberwachung führt in Abstimmung mit den anderen Bundesländern Schwerpunktaktionen zu bestimmten Projektgruppen durch (sogenannte aktive Marktüberwachung). Außerdem wird die Marktüberwachungsbehörde auch im Fall von Produktmängelmeldungen durch Dritte tätig (sogenannte reaktive Marktüberwachung). |
ZuständigkeitenKontaktLandesamt für Umwelt und Arbeitsschutz
Geschäftsbereich 3 - Gewerbeaufsicht
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