Wasser
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Veröffentlichung des Maßnahmenprogramms nach § 40 Absatz 2 des Saarländischen Wassergesetzes - Planungsgebiet Links der Saar
Nach Artikel 11 WRRL in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und des Saarländischen Wassergesetzes sind zum Erreichen der Umweltziele Maßnahmenprogramme aufzustellen. Diese Maßnahmenprogramme unterliegen der Strategischen Umweltprüfung. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Prüfung ist der Umweltbericht, der der Öffentlichkeit gemeinsam mit dem Maßnahmenprogramm vorgestellt wird.
In einer ersten Phase wird das Maßnahmenprogramm und der Umweltbericht im Planungsgebiet „Links der Saar“ bekannt gemacht. |
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