Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
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Zuständigkeiten des LUA nach der Neuorganisation gemäß Verwaltungsstrukturreformgesetz (VSRG) / Hesse-Reform
Gemäß Verwaltungsstrukturreformgesetz vom 21.11.2007 entfielen ab 1. Januar 2008 die Zuständigkeiten der Landkreise, des ehem. Stadtverbandes Saarbrücken, der Landeshauptstadt Saarbrücken sowie der Mittelstädte Völklingen und St. Ingbert als Untere Wasser-, Bodenschutz- und Naturschutzbehörde.
Die Aufgaben der ehem. Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörden wurden im Wesentlichen beim LUA konzentriert. |
VSRG |

