Immissionsschutz
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LuftreinhaltungZieleDie Reinhaltung der Luft ist daher zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unserer Umwelt besonders wichtig, denn durch die Industrie, den Straßenverkehr und den Betrieb von Gebäudeheizungen entstehen zahlreiche Schadstoffe, die unsere Atemluft belasten.
Zentrale Aufgabe der Luftreinhaltung ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer hohen Luftqualität. Im Vordergrund steht dabei zunächst der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, die als Immissionen auf den Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie auf Kultur- und Sachgüter einwirken. Ferner gilt es Gefahren und Belästigungen, die beim Betrieb von Anlagen auftreten können, zu vermeiden. Durch Minderung der bestehenden Immissionsbelastung verfolgt die Luftreinhaltepolitik das Ziel, schädlichen Umwelteinwirkungen konsequent vorzubeugen (Vorsorgeprinzip). Überwachung von AnlagenDie Anlagenüberwachung ist ein wesentliches Instrument der Luftreinhaltung. Für alle Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Hausfeuerungsanlagen enthält das Bundes-Immissionsschutzgesetz und seine Verordnungen Regelungen, die Maßnahmen zur Luftreinhaltung vorschreiben.
Im Saarland ist der Fachbereich 3.4 Luftreinhaltung des LUA zuständig für die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben. Er sorgt auch dafür, dass bei Genehmigungsverfahren in der Industrie und dem Gewerbe die jeweils aktuellen Umweltnormen erfüllt sind, denn der Weg zu sauberer Luft führt über die Vermeidung des Schadstoffausstoßes an der Quelle. Im Falle berechtigter Nachbarschaftsbeschwerden erarbeitet dieser Fachbereich gemeinsam mit den betroffenen Bürgern und den Betrieben Abhilfemaßnahmen zur Verringerung der Geruchs- und der Luftschadstoffimmissionen. |
KontaktLandesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Fachbereich 3.4 Luftreinhaltung, Störfälle
FeinstaubInstitutionen und Behörden |

