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Wissenschaft
 

Landespreis Hochschul-Lehre 2011

Der saarländische Landespreis Hochschul-Lehre wird für herausragende Leistungen im Bereich der Lehre an Hochschulen vergeben. 
Exzellente Forschung setzt exzellente Lehre voraus. Das ist der Grundgedanke des saarländischen Landespreises Hochschul-Lehre. Foto: Sebastian Bernhard bei pixelio.de
Exzellente Forschung setzt exzellente Lehre voraus. Das ist der Grundgedanke des saarländischen Landespreises Hochschul-Lehre. Foto: Sebastian Bernhard bei pixelio.de
Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen für den Landespreis 2011 ist abgeschlossen!

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Der Minister für Wirtschaft und Wissenschaft verleiht jährlich den saarländischen Landespreis Hochschul-Lehre. Mit diesem Preis werden herausragende Leistungen im Bereich der Lehre an Hochschulen im Saarland gewürdigt und gleichzeitig positive Anreize für alle Dozenten gegeben, in der Lehre neue Wege der Vermittlung zu suchen und zu erproben. Das Preisgeld beträgt 50.000 Euro. Es kann auf bis zu drei Preisträger(innen) aufgeteilt werden. Es dient der weiteren Verbesserung der Qualität der Lehre und ist nach freiem Ermessen der Preisträger(innen) für diesen Zweck zu verwenden.

Gegenstand der Auszeichnung
können beispielgebende Lehrleistungen oder neue Lehrkonzepte sowie projektorientierte Lehrveranstaltungen sein, die geeignet sind, Lehre, Studium und Prüfung in inhaltlicher,  konzeptioneller, didaktischer, methodischer oder struktureller Hinsicht nachhaltig zu verbessern oder in hochschulübergreifender Form zu erweitern. Daneben kann auf Vorschlag der Studierenden besonders herausragendes und beispielgebendes Engagement für Lehre zur Auszeichnung kommen.

Für die Verleihung des Preises können vorgeschlagen werden

  • Einzelpersonen des wissenschaftlichen oder künstlerischen Personals, die an einer Hochschule im Saarland eigenverantwortlich lehren, oder von solchen Personen geleitete Arbeitsgruppen mit in der Regel nicht mehr als drei bis fünf Mitgliedern aus dem wissenschaftlichen oder künstlerischen Personal, wobei der Vorschlag erkennen lassen muss, von welcher Person die Initiative ausgegangen ist und welche Beiträge die weiteren vorgeschlagenen Personen geleistet haben,
  • für die Lehre verantwortliche Organisationseinheiten.

Vorschlagsberechtigt sind das wissenschaftliche und künstlerische Personal der Hochschulen und Mitglieder der Vertretungen der Studierenden.
Die eingereichten Vorschläge werden durch eine vom Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft eingesetzte Auswahlkommission begutachtet, die diesem einen Vorschlag zur Auswahl der Preisträgerinnen oder Preisträger unterbreitet. Der Auswahlkommission gehören an: ein(e) Vertreter(in) des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft, von jeder Hochschule im Saarland eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer, ein(e) Vertreter(in) der Studierenden und eine Vertreterin der Frauenbeauftragten der Hochschulen.
Vorschläge sind zu begründen und dreifach in schriftlicher Form auf jeweils höchstens 10 Seiten der Größe DIN A4 im Zeilenabstand 1,5 dem Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft über die jeweilige Hochschulleitung per Post und per Mail zuzuleiten. In der Begründung soll insbesondere auf Originalität, Übertragbarkeit auf andere Lehrveranstaltungen und Nachhaltigkeit eingegangen werden. Darüber hinausgehende Informationen können als Anlagen beigefügt werden. Die Anzahl der Vorschläge ist nicht begrenzt.
Der Preis wird gemeinsam vom Minister für Wirtschaft und Wissenschaft und dem Leiter oder der Leiterin der betreffenden Hochschule überreicht. Ort und Zeit der Preisverleihung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Kontakt

Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
Referat D/3
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 501-7480, 7375

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