Sie befinden sich hier:
Beginn Textbereich:
Team Artenschutz
Wechselkröte (Bufo viridis)
Rechtlicher Artenschutz
Grundlage des internationalen Artenschutzes ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973, dem mittlerweile 124 Staaten beigetreten sind. Die Bundesrepublik Deutschland gehörte mit zu den Erstunterzeichnern und setzte das Abkommen am 20.06.1976 durch Bundesgesetz in Kraft. Anhang A enthält dabei die am stärksten bedrohten Arten. Für Arten des Anhangs A gilt, daß für den Verkauf eine gesonderte Vermarktungsgenehmigung von der Naturschutzbehörde ausgestellt werden muß. In Anhang B befinden sich Arten mit einem geringeren Gefährdungsgrad. Beim Verkauf solcher Arten reicht die Bestätigung des rechtmäßigen Besitzes durch den Züchter oder Verkäufer der Arten. Meldepflichtig sind bis auf einige Ausnahmen alle diese Arten. Wollen Sie wissen, welcher Schutzkategorie eine bestimmte Art zuzuordnen ist, so können Sie sich unter www.wisia.de informieren oder direkt bei uns nachfragen. Haben Sie ein artgeschütztes Tier erworben, so sind Sie gemäß § 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung verpflichtet, dies unverzüglich unserer Behörde zu melden. Das Gleiche gilt für jede Veränderung Ihres Bestandes. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet. Anmeldung/Abmeldung Seit Januar 2001 gilt laut Bundesartenschutzverordnung eine Kennzeichnungspflicht für alle Arten des Anhangs A der EG-Verordnung 338/97. Die Kennzeichnung kann dabei je nach Art mit einem Foto, einem Mikrochip oder einem Fußring erfolgen.
Die Aufgaben des „Team Artenschutz“ beim LUA: - Meldungen geschützter Arten entgegennehmen Unsere Postadresse ist: Ihre Ansprechpartner bei Fragen zum Bereich Artenschutz sind: Für den Regionalverband Saarbrücken und die Stadt Saarbrücken: Daniel Dörr Für den Saarpfalz-Kreis: Christoph Braunberger Andreas Werno Für den Landkreis Neunkirchen: Lisa Butz (nur dienstags und mittwochs) Für die Kreise Saarlouis, Merzig und St. Wendel: Elisabeth Langner Unsere Sprechzeiten: Mo - Fr 08:00h – 12:00h Wenn Sie persönlich mit Ihren Unterlagen vorbeikommen möchten, bitten wir um vorherige Terminabsprache. |
Bestandsveränderungsanzeige
|

