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Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
 

Team Artenschutz

01.01.2006
Wechselkröte (Bufo viridis)
Wechselkröte (Bufo viridis)
Rechtlicher Artenschutz

Grundlage des internationalen Artenschutzes ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973, dem mittlerweile 124 Staaten beigetreten sind. Die Bundesrepublik Deutschland gehörte mit zu den Erstunterzeichnern und setzte das Abkommen am 20.06.1976 durch Bundesgesetz in Kraft.
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wird durch die EG Verordnungen 338/97 und 865/2006 in EU-Recht und damit auch bundesdeutsches Recht überführt. Laut EU-Recht werden die bedrohten Arten in die 4 Anhänge A, B, C und D eingeteilt.

Anhang A enthält dabei die am stärksten bedrohten Arten. Für Arten des Anhangs A gilt, daß für den Verkauf eine gesonderte Vermarktungsgenehmigung von der Naturschutzbehörde ausgestellt werden muß.
Wer Arten des Anhangs A besitzt, hat dies bei der für ihn zuständigen Naturschutzbehörde zu melden.
Tiere, die unter den Anhang A fallen, sind z.B. Griechische Landschildkröte, Maurische Landschildkröte, Breitrandschildkröte, manche Aras, manche Amazonenarten, Steinadler, Sakerfalke,...

In Anhang B befinden sich Arten mit einem geringeren Gefährdungsgrad. Beim Verkauf solcher Arten reicht die Bestätigung des rechtmäßigen Besitzes durch den Züchter oder Verkäufer der Arten. Meldepflichtig sind bis auf einige Ausnahmen alle diese Arten.
Tiere des Anhangs B sind z.B.: Viele Reptilienarten wie Chamäleons, Riesenschlangen, Leguane, Geckos… ebenso die meisten Papageienarten, viele Amazonen und Aras.
Neben den EG-Verordnungen gibt es in Deutschland noch unterschiedliche nationale Gesetze und Verordnungen, die den Artenschutz betreffen. Durch die Bundesartenschutzverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz werden weitere Arten als streng geschützt bzw. besonders geschützt eingeordnet.
So gehören alle einheimischen Säugetiere (mit wenigen Ausnahmen), alle einheimischen Vögel, alle einheimischen Reptilien und alle einheimischen Amphibien zu den besonders geschützten Arten.

Wollen Sie wissen, welcher Schutzkategorie eine bestimmte Art zuzuordnen ist, so können Sie sich unter www.wisia.de informieren oder direkt bei uns nachfragen.

Haben Sie ein artgeschütztes Tier erworben, so sind Sie gemäß § 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung verpflichtet, dies unverzüglich unserer Behörde zu melden. Das Gleiche gilt für jede Veränderung Ihres Bestandes. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet.

Anmeldung/Abmeldung
Haben Sie geschützte Tiere an- oder abzumelden, so können Sie uns eine Bestandsveränderungsanzeige ausfüllen und zusammen mit einer Kopie der zugehörigen Herkunftsnachweise auf dem Postweg zuschicken (Download am Seitenanfang).

Seit Januar 2001 gilt laut Bundesartenschutzverordnung eine Kennzeichnungspflicht für alle Arten des Anhangs A der EG-Verordnung 338/97. Die Kennzeichnung kann dabei je nach Art mit einem Foto, einem Mikrochip oder einem Fußring erfolgen.

 

Die Aufgaben des „Team Artenschutz“ beim LUA:

- Meldungen geschützter Arten entgegennehmen
- Vermarktungsgenehmigungen erteilen
- Reptilienpässe ausstellen
- Kontrollen bei Züchtern und Händlern durchführen
- Beratungen von Bürgerinnen und Bürgern
- Ahndung von Rechtsverstößen
- Genehmigungen zur Rabenkrähenvergrämung

Unsere Postadresse ist:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Zentrum für Biodokumentation
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler/Landsweiler-Reden

Ihre Ansprechpartner bei Fragen zum Bereich Artenschutz sind:

Für den Regionalverband Saarbrücken und die Stadt Saarbrücken:

Daniel Dörr
Telefon: 0681/5013469
Email:  d.doerr@lua.saarland.de

Für den Saarpfalz-Kreis:

Christoph Braunberger
Telefon: 0681 5013471
Email: c.braunberger@lua.saarland.de

Andreas Werno
Telefon: 0681 5013473
Email: a.werno@lua.saarland.de

Für den Landkreis Neunkirchen:

Lisa Butz (nur dienstags und mittwochs)
Telefon: 0681 5013470
Email: e.butz@lua.saarland.de

Für die Kreise Saarlouis, Merzig und St. Wendel:

Elisabeth Langner
Telefon: 0681 5013454
Email: e.langner@lua.saarland.de

Unsere Sprechzeiten:

Mo - Fr  08:00h – 12:00h
Mo - Do 13:00h – 15:30h

Wenn Sie persönlich mit Ihren Unterlagen vorbeikommen möchten, bitten wir um vorherige Terminabsprache.

Bestandsveränderungsanzeige