Boden und Altlasten
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Sachverständige und UntersuchungsstellenSachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung im Saarland
Die Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung im Saarland (VSU Boden und Altlasten) regelt:
Anlage 1 beinhaltet die Anforderungen an die Sachkunde und gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen im Bereich Bodenschutz und Altlasten. Anlage 2 enthält die Anforderungen an die Kompetenz von Untersuchungsstellen im Bereich Bodenschutz und Altlasten. Die Zulassung erfolgt nach § 6 Saarländisches Bodenschutzgesetz (SBodSchG) in Verbindung mit § 2 (1) der Verordnung über die Zulassung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen für Boden und Altlasten im Saarland. Die Zuständigkeit für die Zulassung und Überwachung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen wurde dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (Fachbereich 2.2 Wassergefährdende Stoffe, Altlasten) übertragen Das Anforderungsprofil für Sachverständige nach § 6 VSU Boden und Altlasten unterscheidet sich nach dem jeweiligen Sachgebiet, für das die Zulassung beantragt wird. Für folgende Sachgebiete werden Zulassungen ausgesprochen:
Das Zulassungsverfahren ist im Merkblatt des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz, das hier Download bereitgestellt wird, näher erläutert. Das Antragsformular und die Auflistung der einzureichenden Unterlagen stehen ebenfalls zum Download bereit. |
Entnahme einer BodenprobeVSU Boden und AltlastenDownload Antragsformular
Antrag auf Zulassung als Sachverständige(r) nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Download Merkblatt
Verfahrensweise bei der Überprüfung und Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 18 BBodSchG
Zugelassene Sachverständige |


